Ingolstadt/Karlskron
Tödlicher Stich in den Bauch des Bruders

Bulgare räumt vor der Jugendkammer Messerangriff ein – Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

28.06.2022 | Stand 22.09.2023, 21:47 Uhr

Am 19. September 2019 wurde ein 18-Jähriger Bulgare in Karlskron niedergestochen. Heute begann der Prozess vor dem Landgericht, auf der Anklagebank sitzt der Bruder des Getöteten. Foto: Hammer (Archiv)

Ein Streit, ein Handgemenge, dann ein tödlicher Stich: Im Strafprozess um den Tod eines 18-jährigen Bulgaren im Spätsommer 2019 in Karlskron hat sich dessen wegen Totschlags angeklagter jüngerer Bruder (heute ebenfalls 18) geständig gezeigt.



Nach Auskunft des Ingolstädter Landgerichts hat der junge Mann die Tat am Montag in einer Verteidigererklärung im Wesentlichen eingeräumt, jegliche Tötungsabsicht aber bestritten. Das Verfahren vor der 1. Jugendkammer läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht 16 Jahre alt war.

Die Bluttat am Abend des 19. September 2019 beschäftigt viele Karlskroner noch heute. Bewohner der Ortsmitte, die das schwer verletzte Opfer auf einer Grünfläche in der Nähe der Kirche gefunden hatten, waren zum Prozessauftakt als Zeugen geladen. Der Verletzte soll da sogar noch ansprechbar gewesen sein, doch war er kurz darauf bewusstlos geworden und hatte trotz schneller medizinischer Hilfe nicht mehr gerettet werden können. Nach Informationen des DONAUKURIER hatte ein einziger tiefer Stich in den Oberbauch des 18-Jährigen dessen Herzwand eingeschnitten. Durch die starke Blutung soll der Herzmuskel geschwächt und das Herz schließlich zum Stillstand gekommen sein. Es handelte sich also allem Anschein nach um eine unbedingt tödliche Verletzung. Ein Rechtsmediziner hat der Jugendkammer hierzu bereits am ersten Verhandlungstag sein Gutachten erstattet.

Polizei hat in alle Richtungen ermittelt

Doch wie war es zu der schweren Eskalation unter Brüdern gekommen? Details zu den Hintergründen sind laut Gerichtsauskunft bislang nicht bekannt geworden. Unmittelbar nach der Tat und in den Wochen darauf hatte die Polizei in alle Richtungen ermittelt und dabei auch die bereits bekannte Rolle des Getöteten im Drogenmilieu unter die Lupe genommen. Die Recherchen führten seinerzeit unter anderem auch in Asylbewerberkreise in der Oberstimmer Sammelunterkunft – doch eine wirkliche Spur ergab sich nie.

Andererseits soll sich die Familie des Getöteten, die damals obdachlos und in einem Wohncontainer in der Karlskroner Ortsmitte untergebracht war, nach DK-Informationen bei ihren Schilderungen der Abläufe jenes verhängnisvollen Abends später mehr und mehr in Widersprüche verstrickt haben. Eine Durchsuchung des Containers brachte aber offenbar keine weiteren verwertbaren Hinweise auf einen möglichen Tatablauf oder Täter. Als die Familie dann von einem Heimataufenthalt in Bulgarien zwecks Beisetzung des Opfers ohne ihren mittleren Sohn (es gibt noch einen dritten, jüngsten Sohn) zurückkehrte, drängte sich für die Ermittler allerdings der Verdacht auf, dass hier jemand womöglich ganz bewusst dem Zugriff durch die deutschen Behörden entzogen werden könnte.

Dieser Verdacht ist dann im Laufe des Zeit offenbar erhärtet worden. Wie der DK erfuhr, sollen unter anderem durch Telefonüberwachungen Indizien für einen Täterschaft des mittleren Sohnes zusammengetragen worden sein. Die Verdachtsmomente verdichteten sich derart, dass der junge Mann schließlich in seiner Heimat verhaftet und dann im vergangenen Dezember im Zuge eines Auslieferungsverfahrens nach Deutschland überstellt werden konnte.

Die Eltern und der verbliebene Bruder des Angeklagten haben nach Gerichtsangaben am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Vater und der jüngste Sohn sollen nach DK-Informationen aber vormals bei polizeilichen Vernehmungen eingeräumt haben, dass der zweite Sohn gegenüber der Familie die Tötung des seinerzeit 18-jährigen ältesten Bruders zugegeben habe.

Spurengutachter wird angehört

Die Jugendkammer wird nach dem bereits gehörten Rechtsmediziner im Laufe des Verfahrens auch noch einen Biomechaniker und Spurengutachter anhören. Dabei dürfte die zentrale Frage sein, wie weit sich vor dem tödlichen Stich tatsächlich - wie vom Angeklagten in seiner Erklärung geschildert - ein Handgemenge zwischen den Brüdern abgespielt hat. Nach Auskunft des Landgerichts soll der Beschuldigte angegeben haben, dass der ältere Bruder die spätere Tatwaffe, ein Küchenmesser mit 15 Zentimeter langer Klinge, bei sich geführt haben soll. Das Messer sei dann im Gerangel zu Boden gefallen und von ihm, dem Angeklagten, aufgehoben worden.
Das Gericht wird bis zum Urteilsspruch, der für diesen Freitag geplant ist, noch die am Ermittlungsverfahren beteiligten Polizeibeamten und auch einige Lehrer anhören, die die beiden jungen Bulgaren seinerzeit in Karlskron unterrichtet haben. Der Angeklagte hat trotz seines längeren Aufenthalts im Lande keine guten Deutschkenntnisse. Das Gericht hat ihm eine Dolmetscherin zur Seite gestellt. Der junge Mann muss sich bei einer Verurteilung entsprechend der Anklage wohl auf eine mehrjährige Haftstrafe einstellen. Die Höchststrafe für Totschlag beträgt nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Gefängnis.