Bestrafung nach Biss in den Finger

Alkoholisierter Neuburger verletzte zwei Polizisten – das Jugendgericht verurteilte ihn zu einem Freizeitarrest

26.07.2012 | Stand 03.12.2020, 1:14 Uhr

Neuburg (rje) Weil er im März zwei Polizisten beleidigt und einen in den Daumen gebissen hat, saß ein 20-Jähriger gestern vor dem Jugendgericht.

Die Beamten hatten den jungen Mann morgens schlafend am Straßenrand entdeckt. „Wir wollten ihm nur helfen“, erklärte einer der beteiligten Polizisten. Doch als der junge Mann von den beiden geweckt wurde, beschimpfte er sie unflätig. Als sie nach seinen Personalien fragten, wollte er mit seinem Rad wegfahren. Doch der Polizist hielt ihn auf. Beide verloren das Gleichgewicht und stürzten zu Boden. „Dann fing er an, nach mir zu schlagen und zu treten“, erzählte der Beamte. Gemeinsam mit seinem Kollegen habe er versucht, den Neuburger festzuhalten. „Wir knieten zu zweit auf ihm, aber er hat sich gewunden und ist immer wieder hochgekommen.“ Danach biss der junge Mann dem anderen Polizisten in den Finger. Schließlich gelang es den beiden mit Hilfe eines Passanten, den 20-Jährigen zu fixieren. Er kam ins Krankenhaus, da er deutlich alkoholisiert wirkte.

Der Neuburger konnte sich an seine Tat nicht erinnern. „Ich hab den totalen Blackout“, sagte er. Der Richter Matthias Ernst wirkte nicht überzeugt. „Du hattest 1,42 Promille. Da hat man keinen völligen Blackout.“ Ankläger Roland Kempfle äußerte die Vermutung, der Neuburger könnte auch unter dem Einfluss anderer Substanzen gestanden haben. „Was mit dem Angeklagten los war, weiß ich nicht. Ich gehe aber von einer verminderten Schuldfähigkeit aus“, fügte er hinzu. Zu Gunsten des 20-Jährigen spreche, dass er sich bei dem gebissenem Beamten entschuldigt und ihm ein Schmerzensgeld von 1000 Euro gezahlt habe. „Er wirkt nicht wie jemand, der hingeht und Leute beißt“, stellte der Ankläger fest. Er schlug daher einen Freizeitarrest vor.

Der Richter kam dem Vorschlag des Anklägers nach. „Die Tat an sich ist eigentlich schon massiv“, sagte er, wiegelte dann aber ab: „Ich denke, Sie waren da ein anderer Mensch.“ Daher sei er bereit, in der Ahndung herunterzugehen, könne aber nicht ganz davon absehen. „Ich hoffe, dass Sie nicht mehr hierher kommen werden“, unterstrich Ernst und fügte hinzu: „Sie haben jetzt eine gute Gelegenheit über die Tat nachzudenken.“