Aresing
Verfahren gegen Kraes eingestellt

24.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:37 Uhr

Aresing (SZ) Die Absage einer Jagd in einem Waldstück bei Aresing wird für Oliver Kraes wohl ohne juristische Folgen bleiben. Die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt hat das laufende Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gegen ihn eingestellt.

Dies geht aus einem Schreiben vom 19. Februar hervor, das unserer Zeitung vorliegt.

Kraes – er ist der Betreiber des Aresinger Huskyhofs – hatte vor dem Jahreswechsel im Internet zu einer „Jägervertreibung“ aufgerufen (wir berichteten). Der dortige Jagdpächter Günther Josch sah daraufhin sich und seine Jagdgesellschaft derart bedroht, dass er seine traditionelle Silvesterjagd kurzerhand ersatzlos strich. Auch Neuburg-Schrobenhausens Landrat Roland Weigert gehörte zu den geladenen Gästen von Günther Josch.

Die Folge des Ganzen war ein andauernder Streit zwischen den beiden Männern, die zum Thema Jagd grundverschiedene Einstellungen vertreten. Den Aufruf selbst hatte Kraes nie bestritten – im Gegenteil. Gegenüber unserer Zeitung erklärte er Mitte Februar die Hintergründe seines Handelns. Er beteuerte dabei stets, dass er einen Spaziergang mit anderen Jagdgegnern geplant habe. Dafür fehlte Günther Josch hingegen jedes Verständnis. Er sah Kraes’ Zeilen im Internet eher als Aufruf zu einer Art Demonstration und fühlte sich genötigt.

Mit der Zeit weckten die beiden auch das Interesse der Schrobenhausener Polizei. Kraes zog es vor, sich nicht zu äußern. Josch hingegen legte seine Sicht der Dinge dar und übergab den Beamten seine gesammelten Unterlagen. Diese wurden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt weitergeleitet, die nun eben aufgrund der Ermittlungen entschied, dass vonseiten Oliver Kraes’ keine Nötigung vorliege.