Studie: Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat einer aktuellen Studie zufolge keine essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung. "Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten", hieß es.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat einer aktuellen Studie zufolge keine essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung. (Archivfoto)
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hat einer aktuellen Studie zufolge keine essenzielle Bedeutung für die Strafverfolgung. Der Wegfall der Speichermethode nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es in der vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Expertise des Max-Planck-Institutes für internationales Strafrecht.
Die Wissenschaftler gingen in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 Auswirkungen auf die Quote aufgeklärter Straftaten hatte. Gegenwärtig könnten die Auswirkungen des Richterspruchs noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden, betonten die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts. Vielmehr sei die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung durch den Verweis auf Einzelfälle bestimmt, in denen es einen Nutzen für die Strafverfolgung gegeben haben soll.
Dabei werde stets von "typischen" Einzelfällen gesprochen, ohne dass dies empirisch belegt sei, betonten die Wissenschaftler. In der Studie wurden auch Praktiker aus den Strafverfolgungsbehörden befragt, die sich dabei für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aussprachen.
"Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP). "Die Vorratsdatenspeicherung hat keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten."
Die schwarz-gelbe Koalition streitet seit Monaten um die Vorratsdatenspeicherung, nachdem die bisherige Regelung von Karlsruhe gekippt worden war. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Rahmen des so genannten "Quick-Freeze-Verfahrens" speichern lassen. Die Union fordert dagegen die vorsorgliche Datenspeicherung für sechs Monate.
Deutschland hat eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die neben der Speicherung von Mobilfunkverkehrsdaten auch die von Internetverkehrsdaten vorsieht, bislang noch nicht umgesetzt.
Berlin (AFP)
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