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09.06.2011 11:28 Uhr | 211x gelesen
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Streetside: Microsoft einigt sich mit Datenschützern


Bild: Streetside: Microsoft einigt sich mit Datenschützern.  Ansbach (dk) Microsoft hat sich mit Datenschützern geeinigt und zugesagt, Hauseigentümern ein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser im Internet einzuräumen. Das teilte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht heute mit.

Ansbach (dk) Microsoft hat sich mit Datenschützern geeinigt und zugesagt, Hauseigentümern ein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Fotos ihrer Häuser im Internet einzuräumen. Das teilte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht heute mit.


Streetside
In Bayern unterwegs: Die Kamera-Autos des Bilderdienstes Streetside des Google-Konkurrenten Microsoft.
"Bing Maps Streetside" ist ein ähnlicher Dienst wie "Google Streetview": Auf einer virtuellen Karte im Internet können sich Nutzer ganze Straßenzüge anschauen. Nicht wie gewohnt aus der Vogelperspektive, sondern aus Fußgängersicht. Gerade in Deutschland treffen beide Anbieter auf großen Widerstand.

Seit Ende Mai nimmt Microsoft Straßen- und Hausansichten auf. Ein großes Streitthema war die Frage, ob Hauseigentümer ein Recht darauf haben, dass ihre Haus- oder Wohnungsansichten nicht im Internet veröffentlicht werden. Nun hat sich Microsoft bereit erklärt, Haus- und Wohnungseigentümern im Bundesgebiet ein Vorabwiderspruchsrecht einzuräumen.
 

Für den Vorabwiderspruch bietet Microsoft ein Online-Formular an, mit dem die "Unkenntlichmachung von Bildern vor der Veröffentlichung" beantragt werden kann. Alternativ steht das Widerspruchsformular auch als PDF zum Download bereit.
 

"Dadurch ist sichergestellt, dass jeder, der es möchte, verhindern kann, dass seine Haus- oder Wohnungsansicht bei Streetside veröffentlicht wird", sagt Thomas Kranig, Leiter des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern. Microsoft hatte sich zuvor nur bereit erklärt, diesen Widerspruch erst nach Inbetriebnahme des Dienstes zu bearbeiten.
 
Bürger haben die Möglichkeit, Vorabwidersprüche im Zeitraum von August bis September 2011 zu stellen. Kranig: "Nur dann kann eine Berücksichtigung sichergestellt werden."

In Zukunft soll der Branchenverband BITKOM Gespräche fortführen, deren Ziel die Verabschiedung eines Datenkodex ist. Dieser Kodex soll Rechtssicherheit bieten - gleichermaßen für die Anbieter von Geodatendiensten und auch für die Aufsichtsbehörden. Denn noch hat der Gesetzgeber keine konkrete und klarstellende Regelung getroffen.




akn/dk
 
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