Neues Gutachten: Street View rechtswidrig
Mainz (DK) Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Nach drei im Auftrag des DONAUKURIER erstellten Gutachten kommt jetzt eine neuerliche, vom Land Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebene Studie, auch zu diesem Ergebnis.
Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. "Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.
Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.
Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View-Dienst werden die Bilder dann zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann.
Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google Street View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich, dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.
Der DONAUKURIER hatte bereits im vergangenen Jahr drei juristische Gutachten zu Google Street View in Auftrag gegeben, die zu ähnlichen Schlüssen kommen. Auch hier wurde die Aufnahmehöhe als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre bewertet. Zudem sei das Widerspruchsverfahren völlig ungeeignet.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz kann man sich einen Musterwiderspruch gegen die Aufnahmen von Google Street View herunterladen. Einspruch kann auch per E-Mail an die Adresse streetview-deutschland@google.com eingelegt werden.
- ''Unser Ziel ist, Privatsphäre zum Standard zu machen''
- ''Das Internet ist kein rechtsfreier Raum''
- Nach Google fotografiert jetzt Microsoft
- Streetside: Microsoft einigt sich mit Datenschützern
- Da hilft nur ein neues Gesetz
- Jetzt fotografieren sie wieder
- Auf den Spuren von Google
- Google stoppt Street View Aufnahmen in Deutschland
- Kein Vorabwiderspruch bei Microsofts Straßenbilderdienst
- Microsoft auf den Spuren von Street View
- Google: Kein Rückzug
- Droht Street View eine Sendepause?
- Google-Autos bald wieder in der Region
- Virtuell ins Trekking-Schlappen-Eldorado
- Google Street View - Was bisher geschah
- Deadline looms for Germans to blur homes from Google Street View
- Aigner kritisiert Google für Umgang mit Bürger-Einsprüchen
- Googles Griff in die Trickkiste
- „Street-View-Panne ist ärgerlich“
- Ruckelnde Bilder in Googles virtueller Welt
- Google: Software-Fehler schuld an unverpixelten Fotos
- Google pfuscht bei Street-View-Verpixelung
- Googles neue Lieblinge im Allgäu
- Google Street View in Deutschland mit Bildern gestartet
- Privat war gestern
- Google weiß, wo Du bist
- 244.237 Widersprüche
- Keine Garantie auf Anonymisierung bei Street View
- 245.000 Einsprüche gegen Google Street View
- Bei Google endet Widerspruchsfrist für Street-View-Bilder
- Google erneut in der Schusslinie
- Widerspruchsfrist gegen Google Street View läuft ab
- "Street View sieht alles"
- "Street View sieht alles"
- "Nicht hilfreich für den Datenschutz"
- Google ignoriert Widerspruch
- Schaar sieht Handlungsbedarf
- Schonfrist für Google
- Internetbranche soll Datenschutz-Kodex vorlegen
- "Im Zweifel für die Grundrechte"
- Google Street View: Offenbar hunderttausende Widersprüche
- Die stille Angst des Weltkonzerns
- "Das Bohren dicker Bretter"
- Von Google ''überrumpelt''
- "Staat müsste sich für seine Bürger einsetzen"
- "Haus und Grund" gegen Street View
- Datenschutzbeauftragter will zentrales Widerspruchregister
- "Sorgfalt geht vor Schnelligkeit"
- Google bei Street-View-Widersprüchen mit Technikproblemen
- Googles Widerspruchstool ist online

