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01.03.2010 21:31 Uhr | 541x gelesen
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Neues Gutachten: Street View rechtswidrig


Mainz (DK) Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Nach drei im Auftrag des DONAUKURIER erstellten Gutachten kommt jetzt eine neuerliche, vom Land Rheinland-Pfalz in Auftrag gegebene Studie, auch zu diesem Ergebnis.


In der Studie, die Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) gestern in Mainz vorstellte, wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden. "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand", so Bamberger. Er forderte, Google müsse gewährleisten, dass die Daten direkt bei der Aufnahme anonymisiert und nicht für andere Zwecke verwendet würden.
 
Laut Gutachten ist der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden, erläuterten die Wissenschaftler Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe. "Zulässig ist, was auch ein normaler Passant sehen kann. Was darüber hinaus geht, ist nicht mehr zulässig", so Dreier. Eine natürliche Grenze liege bei etwa zwei Metern. Google filme aber teilweise in einer Höhe von 2,90 Metern und könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.
   
Bilder von Einfamilienhäusern und von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse für Dritte Rückschlüsse auf die Wohnsituation einzelner Personen zu, erklärte Spiecker. "Das muss aber verhindert werden." Unproblematisch seien dagegen Mehrfamilienhäuser in Straßen, die das typische Stadtbild darstellen.

Google schickt mit Kameras ausgerüstete Autos auf die Straßen, um diese in einer 360-Grad-Ansicht abzubilden. Für den Street-View-Dienst werden die Bilder dann zusammengefügt, so dass sich der Nutzer die Straßen im Detail ansehen kann.

Das Gutachten zeige die Schwachstellen von Google Street View und enthalte wichtige datenschutzrechtliche Anregungen, teilte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz, Edgar Wagner, mit. Es mache deutlich, dass Google respektlos mit der Privatsphäre der Bürger umgehe und dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. "Google muss lernen, dass die Kommerzialisierung der Privatsphäre Grenzen hat", sagte Wagner.

Der DONAUKURIER hatte bereits im vergangenen Jahr drei juristische Gutachten zu Google Street View in Auftrag gegeben, die zu ähnlichen Schlüssen kommen. Auch hier wurde die Aufnahmehöhe als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre bewertet. Zudem sei das Widerspruchsverfahren völlig ungeeignet.


Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz kann man sich einen Musterwiderspruch gegen die Aufnahmen von Google Street View herunterladen. Einspruch kann auch per E-Mail an die Adresse streetview-deutschland@google.com eingelegt werden.




 
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