Google stoppt Street View Aufnahmen in Deutschland
Ingolstadt (dk) Google wird für seinen umstrittenen Dienst Street View erstellte, aber noch nicht veröffentlichte Aufnahmen nicht online stellen. Das hat das Unternehmen heute dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugesichert. Zuvor war bekannt geworden, dass Google vorerst keine neuen Fotos für Dienst Street View machen wird und bereits online stehende Aufnahmen nicht aktualisiert werden.
In Deutschland sind bislang Street View Aufnahmen für 20 Städte online, darunter München, Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt, Leipzig, Hamburg und Berlin. Zu sehen sind Häuser, Straßen und Autos, aber natürlich auch Menschen in alltäglichen oder auch peinlichen Situationen.
Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar sicherte Google zudem zu, dass "die Veröffentlichung weiterer Bilder für den Panoramadienst Street View in Deutschland nicht geplant" sei. Laut Caspar bezieht sich diese Zusage dezidiert auch auf in den vergangenen Jahren gemachte, aber noch nicht online gestelle Street-View-Aufnahmen. Caspar hat nun mit Google vereinbart, dass die Aufnahmen der Wohnobjekte der Bürgerinnen und Bürger, die bei Google gegen eine Veröffentlichung Widerspruch eingelegt haben, zügig gelöscht werden.
Das Thema Street View beschäftigt in Europa immer wieder die Justiz. Beispielsweise hatte das Berliner Kammergericht am 15. März entschieden, dass Street View Aufnahmen zulässig seien, allerdings unter der Auflage, dass "keine Fotos unter Überwindung einer Umfriedung gefertigt werden oder die Fotos eine Wohnung darstellen".
In der ersten April-Woche war Google vom Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht in die Schranken gewiesen worden. Das Gericht stellte fest, dass Google darum besorgt sein müsse, "sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden." Google hatte eine Verpixelung aller Gesichter als technisch nicht machbar bezeichnet. Zudem dürfe Google keine Bilder von Privatbereichen wie umfriedeten Gärten oder Höfe machen, „die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben“, entschied das Gericht. "Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht", folgerte der Schweizerische Datenschutzbeauftragte.
dk, tow
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