Datenskandal ruft Justiz auf den Plan
Hamburg (DK) Der jüngste Google-Datenskandal hat für die Verantwortlichen beim Suchmaschinengiganten womöglich ein juristisches Nachspiel. Weil Google private WLAN-Daten gespeichert hat, leitete die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen ein.
Google hat seit dem Jahr 2007 bei den Kamera-Fahrten für seinen umstrittenen Street-View-Dienst auch WLAN-Netze katalogisiert. Dabei wurden auch Daten miterfasst und abgespeichert, die über ungesicherte Netze gesendet wurden.

Der Internetkonzern Google hat eingeräumt, "versehentlich" private Daten aus WLAN-Netzwerken für seinen Straßenfoto-Dienst Street View gesammelt zu haben.
Zum aktuellen Datenskandal hat Google erklärt, die Speicherung sei unabsichtlich passiert. Es habe sich um einen bedauerlichen Fehler gehandelt. Laut Köhler stellt sich dann aber die Frage, seit wann den im Konzern Verantwortlichen dieser Fehler bekannt gewesen ist: Wenn sie schon länger davon wussten und dennoch danach weitergemacht haben wie bisher, sei das im Hinblick auf den Vorsatz "problematisch". Schließlich sei es in diesem Zusammenhang ein "sehr interessanter Aspekt", dass Google sich bislang weigere, den Behörden Einblick in die entsprechenden Datensätze zu gewähren.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar forderte Einsicht in die WLAN-Daten und stellte Google ein Ultimatum bis zum kommenden Mittwoch. Wenn Google der Aufforderung nicht nachkommt, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis 300 000 Euro.
In der Anwaltskanzlei in Alsfeld bei Aachen, die die Ermittlungen gegen Google mit einer Strafanzeige bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angestoßen hat, zeigt man sich derweil "unheimlich stolz, dass wir etwas in Bewegung gesetzt haben". Es sei "unglaublich", dass bei diesem brisanten Thema sonst noch niemand Anzeige erstattet habe. Pikantes Detail am Rande: Der auf IT-Recht spezialisierte Alsfelder Jurist Jens Ferner kümmert sich sonst besonders intensiv um Internetnutzer, die sich in fremde WLAN-Netze eingeklinkt haben und deshalb als "Schwarz-Surfer" mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Von Gunther Lutz und Christoph Dernbach
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