Mittwoch, 30.05.2012 |

 

27.12.2011 16:00 Uhr | 1560x gelesen
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Bing Streetside gestartet


Bild: Bing Streetside gestartet.  Ingolstadt (dk) Heute ist Microsofts Straßenbilder-Dienst Bing Maps Streetside gestartet. Zu den ersten Städten, die per Mauszeiger durchstreift werden können, gehören Ingolstadt, Nürnberg und München. 97 Prozent aller Gesichter wurden laut Microsoft verpixelt. Doch massive datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nach wie vor.

Ingolstadt (dk) Heute ist Microsofts Straßenbilder-Dienst Bing Maps Streetside gestartet. Zu den ersten Städten, die per Mauszeiger durchstreift werden können, gehören Ingolstadt, Nürnberg und München. 97 Prozent aller Gesichter wurden laut Microsoft verpixelt. Doch massive datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nach wie vor.



Vor den virtuellen Spaziergang haben die Microsoft-Programmierer das Installieren einer Erweiterung des Internet-Browsers gesetzt: Ohne das sogenannte Microsoft Silverlight Plugin geht gar nichts. Danach will der Browser noch neu gestartet werden. Firewalls und Proxys können ebenfalls Probleme verursachen.
 
Sind die technischen Hürden genommen, folgt die Ernüchterung. Streetside schaut fast genauso aus wie der Konkurrenzdienst Street View aus dem Hause Google. Auch die Bedienung ist identisch: Mit dem Maus-Zeiger kann der Nutzer ein kleines Männchen auf markierte Straßen auf der Karte ziehen. Sodann zoomt die Ansicht auf ein Panorama-Foto. Nun kann der User sich virtuell drehen, vergrößern und verkleinern und eben die Straßen entlanggehen. Natürlich geht das nur bei Strecken, auf denen das Streetside-Kamera-Auto fahren konnte. Private Grundstücke und die Fußgängerzone sind tabu.
 
Google Streetside
Im Original sind die Gesichter dieser Personen bestens zu erkennen.
Am 21. Dezember hatte sich das Bayerische Amt für Datenschutzaufsicht mit Vertretern der Firma Microsoft getroffen, um sich anhand konkreter Beispiele von der Umsetzung der Vorabwidersprüche zu überzeugen. Das Fazit der Datenschützer: "In der in Augenschein genommenen Version waren die Häuser, bei denen ein Vorabwiderspruch eingelegt worden ist, großflächig ausgeschnitten."
 
Stichprobenartig wurde zudem die automatische Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen überprüft. Dabei liegt die Trefferquote nach Angaben von Microsoft bei etwa 97 Prozent. Wer ein Bild entdeckt, bei dem die automatisierte Verpixelung nicht geklappt hat, kann dies über die Schaltfläche "Besorgniserregendes Bild melden" bzw. "Report an Image Concern" melden. Gleiches gilt für kompromittierende Bilder oder wenn aus anderen Gründen die ganze Person gepixelt werden soll sowie für Hausansichten. Daneben hat Microsoft gegenüber dem Landesamt zugesagt, auch weiterhin schriftliche Widersprüche zu akzeptieren. Das Landesamt für Datenschutz bilanziert: "Aus Sicht des Landesamtes bestehen deshalb keine Bedenken, wenn Bing Maps Streetside, wie von Microsoft angegeben, online geht."
 
Microsoft Bing Streetside
Hinter dem Abwärts-Pfeil rechts neben dem Fragezeichen am unteren Bildschirmrand verbirgt sich die Widerspruchsmöglichkeit.
Zweifeslohne: Microsoft hat versucht, aus Googles Street-View-Schlamassel zu lernen. Dem ist vermutlich auch die in der Tat sehr simple Online-Widerspruchs-Lösung geschuldet. Doch grundsätzliche Probleme bleiben: 97 Prozent gepixelte Gesichter bedeuten drei Prozent nicht gepixelte Gesichter. Das sind dann Aufnahmen von Personen, die ohne deren Einverständnis erstellt und im Internet veröffentlicht wurden. Dafür finden sich auch in Ingolstadt genügend Beispiele. Wenn kompromittierende Bilder darunter sind, heißt es für die Betroffenen: Pech gehabt. Denn kursiert ein Bild erst einmal im Netz, bringt auch eine nachträgliche Verpixelung des Bildes nichts. Die Kameras sind zudem auch bei Microsoft so hoch montiert, dass Hecken oder Gartenmauern keine Hindernisse darstellen.
 

Zur juristischen Dimension IT-Rechtsanwalt Hans-Werner Moritz:

Microsoft müsste Personen - insbesondere Gesichter -, Kfz-Kennzeichen, Hausnummern und Firmenschilder schon vor der erstmaligen Speicherung der Rohdaten anonymisieren. Ohne Anonymisierung verstößt Microsoft gegen § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) .
 
Diese Vorschrift besagt , dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten nur zulässig ist, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Da die Betroffenen vor der Erhebung und Speicherung der Rohdaten dazu keine Einwilligung erteilt haben, wäre eine Erhebung und Speicherung der Rohdaten nur zulässig, wenn dies eine Rechtsvorschrift ausdrücklich erlaubte. Eine solche Rechtsvorschrift kann Microsoft zu seiner Rechtfertigung jedoch nicht anführen.
 
Außerdem verstößt die Erhebung und Speicherung der Rohdaten ohne Mitwirkung der betroffenen natürlichen Personen (Eigentümer, Mieter, Pächter, etc.) gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 des BDSG. Nach diesen Vorschriften müssten die Betroffenen wenigstens wissen, dass und wann die Kamerafahrzeuge durch die Straßen Ihrer Gemeinde fahren, um Aufnahmen zu machen, damit sie rechtzeitig vor der Durchführung der Aufnahmen Widerspruch gegen die Aufnahme von ihren bzw. der von ihnen bewohnten Grundstücke erheben können. Die Einräumung eines Vorabwiderspruchsrechts zu Gunsten der Betroffenen durch Microsoft vor der Veröffentlichung der Aufnahmen ändert allerdings nichts an der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Rohdaten.



 


dk/tow
 
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