Mittwoch, 30.05.2012 |

 

17.02.2012 13:06 Uhr | 110x gelesen
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Prüfung zu Rolle Wulffs bei Übernahme von Porsche und VW


Bild: Prüfung zu Rolle Wulffs bei Übernahme von Porsche und VW.  Die Finanzaufsicht BaFin prüft einem Bericht zufolge die Rolle Christian Wulffs beim Übernahmekampf der Autobauer Volkswagen und Porsche. Er könnte gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben.

Die Finanzaufsicht BaFin prüft einem Bericht zufolge die Rolle Christian Wulffs beim Übernahmekampf der Autobauer Volkswagen und Porsche. Er könnte gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben.


Die Finanzaufsicht BaFin prüft einem Bericht zufolge die Rolle Christian Wulffs beim Übernahmekampf der Autobauer Volkswagen und Porsche. Die Behörde untersuche, ob der von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetretene Wulff im Februar 2008 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel".
Bild: © 2012 AFP Die Finanzaufsicht BaFin prüft einem Bericht zufolge die Rolle Christian Wulffs beim Übernahmekampf der Autobauer Volkswagen und Porsche. Die Behörde untersuche, ob der von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetretene Wulff im Februar 2008 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Die Finanzaufsicht BaFin prüft einem Bericht zufolge die Rolle Christian Wulffs beim Übernahmekampf der Autobauer Volkswagen und Porsche. Die Behörde untersuche, ob der von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetretene Wulff im Februar 2008 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab aus seiner neuen Ausgabe. Wulff war zu besagter Zeit Ministerpräsident von Niedersachsen und Mitglied des Aufsichtsrats bei Volkswagen.

In einem Vermerk der Staatskanzlei sei Wulff damals mitgeteilt worden, dass Porsche mittelfristig den "Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages" zum Ziel habe. Dafür benötigte Porsche mindestens 75 Prozent der VW-Aktien. Porsche selbst hatte seinerzeit derartige Absichten bestritten.

Die BaFin prüft dem Bericht zufolge nun, ob Wulff sein Wissen aus dem Vermerk als sogenannte Ad-hoc-Meldung, das ist eine Börsen-Pflichtmitteilung, hätte öffentlich machen müssen. Dadurch hätte unter Umständen ein Irreführen der Volkswagen-Aktionäre verhindert werden können. Sollte die BaFin zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Ad-hoc-Pflicht vorlage, könnte sie laut "Spiegel" ein Bußgeld verhängen.

Eine BaFin-Sprecherin bestätigte die Untersuchung am Freitag nicht. Die BaFin äußere sich grundsätzlich nicht zu ihren Überprüfungstätigkeiten.


Bonn/Hamburg (AFP)

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