Mittwoch, 30.05.2012 |

 

31.01.2012 19:41 Uhr | 36x gelesen
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330 Euro vom Staat für schadstoffärmeres Autofahren


Bild: 330 Euro vom Staat für schadstoffärmeres Autofahren.  Besitzer von Dieselwagen erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat für das Nachrüsten ihrer Autos mit einem Rußpartikelfilter. Anträge darauf sind ab Mittwoch wieder möglich.

Besitzer von Dieselwagen erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat für das Nachrüsten ihrer Autos mit einem Rußpartikelfilter. Anträge darauf sind ab Mittwoch wieder möglich.


Besitzer von Dieselwagen erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat für das Nachrüsten ihrer Autos mit einem Rußpartikelfilter. Anträge darauf sind ab Mittwoch wieder möglich.
Bild: © 2012 AFP Besitzer von Dieselwagen erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat für das Nachrüsten ihrer Autos mit einem Rußpartikelfilter. Anträge darauf sind ab Mittwoch wieder möglich.

Besitzer von Dieselwagen erhalten wieder einen Zuschuss vom Staat für das Nachrüsten ihrer Autos mit einem Rußpartikelfilter. Anträge darauf sind ab Mittwoch wieder möglich. Die Kosten für die Nachrüstung liegen bei etwa 600 Euro, der Bund fördert den Einbau mit 330 Euro.

Das Staatsgeld gibt es für Autos, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge wie etwa Transporter. Gefüllt ist der Fördertopf mit 30 Millionen Euro - Geld gibt es also für rund 90.000 Nachrüster.

Die Filter verringern den Schadstoffausstoß der Autos. Dieselwagenfahrer können damit ohne Einschränkung in Städte mit Umweltzonen fahren. Zudem steigt der Wiederverkaufswert nachgerüsteter Fahrzeuge. Auch müssen Diesel-Fahrer mit nachgerüstetem Auto weniger Steuern zahlen.

Zuständig für das Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf dessen Internetseite können Dieselautobesitzer einen Antrag ausfüllen. Anschließend muss das Formular ausgedruckt und per Post unterschrieben an die Behörde geschickt werden - inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins. In dem Fahrzeugschein muss bereits der Einbau des Filters vermerkt sein. Das erledigt die zuständige Zulassungsbehörde bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Werkstatt.


Berlin (AFP)

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