Die

Sind Winterreifen Pflicht?

13.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:41 Uhr

Hält der Winterreifen tatsächlich das, was er verspricht? Der ADAC hat es schon mal in der Eishalle Wolfsburg unter realitätsnahen Bedingungen getestet - Foto: ADAC

Die Winterreifensaison steht an: Von Oktober bis Ostern sollten Autobesitzer ihr Fahrzeug mit schnee- und eisfester Bereifung ausstatten, um von plötzlichem Schneefall und spiegelglatten Fahrbahnen nicht „kalt erwischt“ zu werden. Trotzdem zögern viele den Wechsel auf Winterreifen lange hinaus beziehungsweise rüsten ihr Auto überhaupt nicht um.

Doch übernimmt bei einem Glatteis-Unfall mit Sommerreifen die Versicherung den Schaden? Versicherungsexperten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang.

Darf man im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein?

Seit 2010 regelt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit sogenannten Matsch- und Schnee-Reifen (M+S Reifen) unterwegs sein müssen. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen mit dem M+S Symbol sein. Dabei gilt eine vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern – auch bei Sommerreifen.

Wie sehen die Konsequenzen aus, wenn ich nicht mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahre?

Wer doch bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen sein Auto mit Sommerreifen nicht bewegt, begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.

Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man mit Sommerreifen einen Unfall verursacht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt grundsätzlich berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners, auch wenn im Winter Sommerreifen aufgezogen sind. Ist aber der geschädigte Unfallgegner seinerseits mit ungeeigneter Bereifung gefahren, haftet er unter Umständen mit – und das kann sich durchaus auf den Schadenersatz auswirken. Die Versicherungen weisen deshalb darauf hin: Man könnte auch selbst als Unfallgegner betroffen sein. Die Vollkaskoversicherung reguliert die Schäden am eigenen Fahrzeug. Diesen Schutz kann verlieren, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung unterwegs ist. Denn spielen bei einem Unfall ungeeignete Reifen eine Rolle, könnte dem Fahrer unter Umständen grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Der Kaskoversicherer ist dann gegebenenfalls berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen (nach . 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz). ots

URL: https://www.donaukurier.de/archiv/sind-winterreifen-pflicht-3902755
© 2024 Donaukurier.de