Böhmfeld

Zwei Bebauungspläne auf Weg gebracht

Stellungnahmen zu "Bonifatius-/Frühlingsstraße" und "Kellerbuck" im Böhmfelder Gemeinderat

17.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:38 Uhr

Böhmfeld (EK) Die Bebauungspläne "Bonifatius-/Frühlingsstraße" und "Kellerbuck" hat der Böhmfelder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung reibungslos auf den Weg gebracht. Stellungnahmen wurden eingearbeitet, das Gremium stimmte dem einhellig zu.

Bürgermeister Alfred Ostermeier erläuterte die Stellungnahmen von Behörden und Bürgern zu den Entwürfen sowie die Prüfungsergebnisse durch das Gemeindegremium. Da es sich in beiden Fällen um eine Überplanung vorhandener privater Grundstücke im Dorfgebiet handelt, kann die Kommune hier keine Bauplätze zum Kauf anbieten.

Dabei wurde betont, dass es sich bei den Planungsbereichen "Bonifatius-/Frühlingsstraße" und "Kellerbuck" um keine Mischgebiete, sondern um Dorfgebiete handelt. Erwähnenswert ist beim Bebauungsplan "Bonifatius-/Frühlingsstraße" der Hinweis des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf Bau- und Bodendenkmäler wie Kirche, Bonifatiussäule und Römerstraße. Hier muss bei Bodeneingriffen jeglicher Art vorher eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Dies ist auch so im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes verankert.

Beim Planungsbereich "Kellerbuck" ist die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Eichstätt der Ansicht, dass keine zusätzlichen Zufahrten zu den Kreisstraßen "Hofstetter Straße", und Schambacher Straße" geschaffen werden sollten, ebenso auch keine weiteren Kanalanschlussleitungen. Bei der Prüfung ergab sich, dass dies vermeidbar ist. Bezüglich der Lage im Wasserschutzgebiet empfiehlt die Regierung von Oberbayern die enge Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, auch hinsichtlich des Sportheims. Aus der Bürgerschaft ging nur eine Stellungnahme ein. Sie betrifft ein Grundstück (Flurnummer 1304/5) im Planungsbereich "Kellerbuck". Gewünscht wird eine Ausdehnung der Baugrenze von 30 auf 35 Meter. Der Gemeinderat genehmigte dies einhellig.

Abgelehnt wurde dagegen die Bitte um textliche Festlegung über die Länge der Grenzbebauung von neun auf 20 Meter auf einer Grundstücksseite. Auf dem Grundstück befinden sich bereits ein Stallgebäude von acht Metern Länge und eine Garage mit fünf Metern, die Bestandsschutz genießen. Ein Anbau an die Garage ist geplant. "20 Meter Grenzbebauung generell geht nicht", entschieden die Bürgervertreter. Das wäre ein zu starker Eingriff in die Nachbarschaftsrechte. Im Einzelfall sei eine Befreiung möglich.

URL: https://www.donaukurier.de/archiv/zwei-bebauungsplaene-auf-weg-gebracht-3517864
© 2024 Donaukurier.de