Rennertshofen

Kienberger Steinbruch wächst

Rennertshofener Marktgemeinderat gibt grünes Licht für Schotterabbau

05.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:21 Uhr

Der Steinbruch bei Kienberg wird deutlich größer: Bis zur Staatsstraße hinauf darf die Firma Ignaz Schmid Kiesgrubenbetrieb Burgheim Schotter abbauen. Bis zum Jahr 2034, danach startet die Renaturierung, die bis 2040 abgeschlossen sein muss. - Foto: Schanz

Rennertshofen (DK) Einstimmig hat der Rennertshofener Marktgemeinderat am Dienstag grünes Licht für die Vergrößerung des Kienberger Steinbruchs gegeben. Bis zur Staatsstraße 2214 hinauf darf die Burgheimer Firma Ignaz Schmid Schotter abbauen. Die Gesamtfläche verdoppelt sich.

Tief haben sich die Fördermaschinen in den Hügel gegraben. Und bis 2034 werden sie weiter Gestein ausheben, bis dahin gilt die Frist für den Schotterabbau bei Kienberg. Diese zeitliche Begrenzung wurde auf Anregung der Dritten Bürgermeisterin Ulrike Polleichtner (FW) in den Beschluss mit aufgenommen. Bis 2040 muss die Grube dann renaturiert sein.

"Die Ursprungsgenehmigung aus dem Jahr 2002 war mit einer Befristung bis 2014 versehen und ist bereits abgelaufen, da man von einem schnelleren Abbau ausging", erklärte Bürgermeister Georg Hirschbeck (CSU). Die neue Planung sieht eine geringere Abbautiefe vor, auf der Südseite soll eine Verfüllung bis zur Oberkante vorgenommen werden, auf der Nordseite soll teilweise eine Steilwand von zwei bis vier Metern entstehen.

Der Gemeinderat stellte der Firma Schmid einige Auflagen: Dem Markt und den Marktbürgern muss das Unternehmen die Möglichkeit einräumen, "jederzeit zum Selbstkostenpreis nicht wassergefährdende Materialien", also zum Beispiel Steine oder Abraum anzuliefern und abzulagern. Die Feldwege müssen von Landwirten ungehindert benutzt werden können, und Sprengungen sind im Steinbruch nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Markt erlaubt.

Kritik an dem Abbau gab es keine. Die einzige Nachfrage hatte Ludwig Bayer (FW), der bemerkte, dass man genau darauf achten solle, welche Flächen im Besitz der Gemeinde sind, um Zuständigkeiten zu klären.

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