Neuburg

Verband fordert längere Eichfristen für Zähler

21.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:11 Uhr

Neuburg (ahl) Die Landessvorsitzende Ulrike Kirchhoff berichtete in Neuburg von wichtigen Gesetzesänderungen und erläuterte markante Gerichtsurteile, überwiegend vom Bundesgerichtshof. Einige hatten direkt Unterhaltungswert, wie die Entscheidung des Münchner Amtsgerichts, das entschieden hatte, Gutscheine an den Hausmeister für Bier und Hendl auf dem Oktoberfest seien auf den Mieter umlegbar.

Der Verband fordere längere Eichfristen von zwölf bis 15 Jahren, teilte Kirchhoff mit. Aktuell müssen Warmwasserzähler alle fünf, Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht beziehungsweise ausgetauscht werden. Europaweit schwanken die Fristen zwischen 15 und 27 Jahren. Die EU-Gebäude-Effizienz-Richtlinie, die noch nicht in Deutschland umgesetzt ist, fordere für Nichtwohngebäude zehn Prozent Parkplätze für Elektroautos. Für Wohngebäude gelte, dass bei Neubauten Parkplätze für E-Autos vorbereitet, sprich, eine Starkstromleitung verlegt werden müsse. Gleiches gelte aber auch für Altbestand, der "umfassend saniert" wurde. Daher riet sie ihren Zuhörern, vorausschauend zu handeln und Starkstromleitungen mitzuverlegen. Gleiches gelte für fern abfragbare Geräte, falls jemand ein sogenanntes Smarthome einrichten wolle. Dadurch soll zum Energiesparen angehalten werden.

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