Nürnberg (DK
Wöhrl im Insolvenzverfahren

Sachwalter Volker Böhm steht Unternehmensleitung zur Seite

01.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:58 Uhr

Nürnberg (DK) Das Amtsgericht Nürnberg hat gestern das Insolvenzverfahren für das wirtschaftlich angeschlagene Modeunternehmen Wöhrl wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Das Gericht ordnete - wie vom Unternehmen beantragt - ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an, wie ein Justizsprecher mitteilte.

Dies gelte sowohl für die Rudolf Wöhrl AG als auch für die 100-prozentige Tochterfirma "Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG".

Die Geschäftsleitung bleibt bei dieser Art von Verfahren im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält damit große Teile der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zugleich ist die Firma aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen ihrer Gläubiger geschützt. Als Sachwalter beider Verfahren wurde nach Angaben des Unternehmens Rechtsanwalt Volker Böhm von der Nürnberger Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Beide Insolvenzverfahren sollten Wöhrl zufolge bereits "im 1. Quartal 2017 wieder beendet werden".

Wöhrl soll im Rahmen der Insolvenz in Eigenregie wieder auf Kurs gebracht werden. Zur Sanierung der Modehauskette will der Vorstand in den kommenden Wochen unter anderem 4 seiner bislang 34 Filialen schließen. Davon sind 146 der insgesamt etwa 2000 Mitarbeiter betroffen. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Geschäftsleitung ein inhaltsarmes Sanierungskonzept auf Kosten des Personals vor. Die Vorschläge der Unternehmensleitung zielten weitestgehend auf Einmaleffekte und einen Personalabbau ab, so Verdi.