München
Bis zum bitteren Ende

Der Machtkampf bei Media-Saturn geht weiter – das letzte Wort hat voraussichtlich ein Schiedsgericht

21.06.2012 | Stand 03.12.2020, 1:21 Uhr

 

München (DK) Neue Runde im Streit um die Macht beim Ingolstädter Elektronikgiganten Media-Saturn. Gestern trafen sich die Vertreter des Mutterkonzerns Metro und Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals vor dem Münchner Oberlandesgericht – das will die entscheidenden Fragen an ein Schiedsgericht abgeben.

Heiß ging es her im kleinen Sitzungssaal im dritten Stock des Münchner Oberlandesgerichts. Das lag aber nicht an allzu hitzigen Wortgefechten, sondern an den schweißtreibenden Temperaturen in dem viel zu engen Raum, der kaum die Armeen von Rechtsanwälten beider Seiten fasste, die nun den Kampf der Gesellschafter ausfechten. Die Metro-Verteidiger schleppten die unzähligen Aktenordner gleich mit einer Sackkarre herbei. Weder Erich Kellerhals noch Metro-Chef Olaf Koch waren zu der Verhandlung erschienen.

Worum geht es bei dem Streit? Auslöser ist das Vetorecht des Ingolstädter Media-Markt-Gründers Erich Kellerhals, der 21,62 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding hält. Obwohl die Metro AG mehr als drei Viertel der Aktien hält (75,41 Prozent), kann sie wichtige Entscheidungen nicht ohne Zustimmung von Kellerhals treffen. Grund dafür ist eine Klausel, die für Gesellschafterentscheidungen eine Mehrheit von 80 Prozent der Stimmen erfordert. Dieses Vetorecht wollte die Metro mit der Einführung eines Beirats aushebeln, in dem eine einfache Mehrheit für Entscheidungen ausreicht. Bei einem ersten Verfahren vor dem Ingolstädter Landgericht war der Düsseldorfer Konzern damit gescheitert: Der Beirat könne zwar eingerichtet werden, aber die Mehrheitsverhältnisse müssten die gleichen bleiben.

Ein Urteil fällte das Oberlandesgericht gestern noch nicht – gab aber schon mal eine Einschätzung ab, wie es aller Voraussicht nach entscheiden wird. Der Senatsvorsitzende Hartmut Fischer verwies auf ein Schiedsgericht, das die entscheidenden Fragen um den strittigen Beirat klären müsse. Die lauten: „Welche Fragen werden im Beirat verhandelt“ und vor allem: „Welches Mehrheitsverhältnis wird dort für eine Entscheidung benötigt“

Die Metro-Anwälte um Peter Gauweiler gaben sich nach den Äußerungen des Gerichts betont gelassen. „Wir sind hochzufrieden“, sagte Gauweiler in einer Verhandlungspause. Von dem Schiedsgericht gebe es bereits eine vorläufige Einschätzung in den entscheidenden Fragen. Und den Andeutungen der Anwälte zufolge soll diese zugunsten des Metro-Konzerns tendieren.

Zum Ende der Verhandlung appellierte der Richter noch einmal an die Parteien, sich doch zusammenzuraufen, um für beide Seiten weiteren Schaden abzuwenden. Auch ein Urteil werde seiner Meinung nach den Streit wohl nicht beenden. Dabei machte Fischer auch einige Vorschläge – etwa, dass man bei Media-Saturn statt eines Beirates einen Gesellschafterausschuss einführen könnte, in dem dann aber ebenfalls eine Mehrheit von 80 Prozent für Entscheidungen nötig sei. Diesen Vorschlag befand vor allem der Kellerhals-Anwalt Martin Schockenhoff für eine gute Lösung. Dass die Metro darauf eingeht, ist allerdings so gut wie ausgeschlossen, denn so bleibt das Problem des „Nicht-Durchregieren-Könnens“, wie es Ex-Vorstand Eckhard Cordes einst formulierte, bestehen.

Der nicht endende Streit ist für Media-Saturn ein Desaster: Dort kracht es derzeit gewaltig im Gebälk. Im Zuge des Dauerzoffs mit dem Mutterkonzern war im April Finanzvorstand Rolf Hagemann zurückgetreten. Für ihn ist immer noch kein Ersatz gefunden. Der kommissarisch eingesetzte Finanzchef Georg Mehring-Schlegel musste schon nach wenigen Wochen wieder seinen Stuhl räumen – angeblich auf Drängen von Kellerhals. Medienberichten zufolge soll inzwischen sogar schon die Media-Saturn-Geschäftsführung den Media-Markt-Gründer für sein Verhalten angegriffen haben: Er bringe durch sein Verhalten zu viel Unruhe in den Laden. Auf seiner Homepage gießt Kellerhals weiter Öl ins Feuer – hier schildert er detailliert seine Sicht der Dinge.

Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts soll am 9. August verkündet werden.