Karlsruhe
VW-Kanzlei scheitert mit Klage

Keine Entscheidung zu Durchsuchung der Geschäftsräume in München

26.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:03 Uhr

Karlsruhe (AFP) Die vom Volkswagen-Konzern mit der Aufklärung der Abgas-Affäre betraute Rechtsanwaltskanzlei Jones Day ist mit ihrer Eilklage gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume in München vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die US-Kanzlei müsse den üblichen Rechtsweg über die Fachgerichte einhalten, entschied das Gericht in Karlsruhe laut zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zur Aufklärung des Diesel-Skandals die Kanzleiräume von Jones Day durchsuchen lassen.

VW hatte die Kanzlei mit der internen Aufklärung der Abgas-Affäre betraut. Einen Abschlussbericht dazu wollte der Konzern nicht veröffentlichen. Die Arbeit von Jones Day war eine wesentliche Grundlage für eine Einigung des Konzerns mit dem US-Justizministerium. Volkswagen hatte im September 2015 Abgas-Manipulationen bei weltweit elf Millionen Diesel-Autos zugeben müssen.

Jones Day forderte nun in dem Eilantrag vergeblich, dass die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München versiegelt hinterlegt und nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen, bis Karlsruhe über eine angekündigte Verfassungsbeschwerde entschieden hat.