Ingolstadt
Weiterer Punktsieg für Metro

Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen: Haas bleibt Chef von Media-Saturn

14.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:21 Uhr

Pieter Haas kann weiter Geschäftsführer von Media-Saturn bleiben, entschied das Landgericht Ingolstadt am Donnerstag - Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Pieter Haas bleibt Geschäftsführer der Media-Saturn-Holding (MSH). Die Handelskammer des Landgerichts Ingolstadt hat einen Antrag der Investmentfirma Convergenta von MSH-Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals auf einstweilige Verfügung gegen diese Personalie abgewiesen.

Es sei „ein guter Tag für mich und für das Unternehmen“ kommentierte der erst im vergangenen Mai vom MSH-Hauptgesellschafter Metro AG als Geschäftsführer eingesetzte Media-Saturn-Chef die Entscheidung des Gerichts, das sich vier Wochen Zeit für eine gründliche Analyse des Falles genommen hatte. Für den gescheiterten Kläger bleibt die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberlandesgericht. Pieter Haas gab am Donnerstag zu erkennen, dass er und die Metro AG mit einem solchen Schritt der Gegenseite rechnen. Er warf Erich Kellerhals erneut für das Unternehmen schädliche Versuche der Einflussnahme vor und bezeichnete das nun abgeschlossene Verfahren als „völlig überflüssiges Störfeuer“, auf das er „gerne verzichtet“ hätte.

Pieter Haas war im März 2013 – offenbar aus Frust über ständige Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern und daraus resultierenden Blockaden für das operative Geschäft – aus der MSH-Geschäftsführung ausgeschieden und in den Vorstand der Metro AG gewechselt. Seither gilt sein Verhältnis zu Minderheitsgesellschafter Kellerhals als gestört. Als die Metro-Seite in diesem Frühjahr nach dem Rücktritt des ebenfalls im Streit mit Kellerhals ausgeschiedenen Geschäftsführers Horst Norberg ausgerechnet Haas als Nachfolger in der Ingolstädter Unternehmenszentrale installierte, war dies für Kellerhals Anlass, über seine Investmentfirma Convergenta erneut rechtliche Schritte zu unternehmen.

Dieser abermalige Versuch der juristischen Einflussnahme auf die Geschäftsführung bei Media-Saturn ist mit der Abweisung des Antrags auf einstweilige Verfügung gescheitert. Richter Konrad Kliegl, Vorsitzender der Handelskammer beim Ingolstädter Landgericht, begründete die Entscheidung damit, dass für das Gericht „kein Verfügungsanspruch“ und „kein Verfügungsgrund“ zu erkennen gewesen seien. Nach Satzung der MSH sei es dem Mehrheitsgesellschafter unbenommen, einen Geschäftsführer für die Holding ohne Absprache mit dem Minderheitsgesellschafter zu bestellen.

Eine Kollision mit dem GmbH-Recht, die von der Klägerseite angeführt worden war, besteht nach Auffassung der Kammer im konkreten Fall nicht. Die Kellerhals-Anwälte hatten argumentiert, dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht gleichzeitig Vorstandsverantwortung in einem anderen Unternehmen (in diesem Fall der Metro AG) tragen könne. Das Gericht sieht Pieter Haas durch die Entscheidung des Mehrheitsgesellschafters aber von einer solchen Doppelverpflichtung „rechtswirksam befreit“.

Im Übrigen, so die Kammer, seien durch die Personalie keine Nachteile für das Unternehmen zu erkennen, die es durch eine einstweilige Verfügung abzuwenden gegolten hätte. Pieter Haas sei zudem nur einer von mehreren Geschäftsführern des Unternehmens und „unstrittig fachlich geeignet“ für seinen Posten. Richter Kliegl: „Er hat in der Vergangenheit schon vier Jahre bewiesen, dass er das kann.“

Eine weitere Verhandlung gab es am Donnerstag in München. Dort verbuchte Kellerhals einen Punkt für sich: Das Oberlandesgericht gab seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt in großen Teilen statt. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, wer über die Eröffnung neuer Standorte mitentscheiden kann. Die Beteiligungsgesellschaft Convergenta der Familie Kellerhals wertete die Entscheidung als Erfolg. „Das Gericht hat klargestellt, dass die Gesellschafterversammlung für Standorteröffnungen zuständig ist und dass Entscheidungen nicht ohne oder gegen die Stimmen der Convergenta Invest GmbH fallen können.“

Der Metro-Konzern reagierte umgehend: „Die Aussage der Convergenta ist sehr mutig, da aus unserer Sicht belastbare Schlussfolgerungen aus den bisherigen Äußerungen des Gerichts nicht möglich sind.“