Ingolstadt
Juristische Hakeleien um Beschlüsse und Regularien

Das Landgericht muss sich wieder einmal mit Streitereien innerhalb der Media-Saturn Holding befassen

09.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:55 Uhr

Ingolstadt (DK) Streitigkeiten unter den Hauptgesellschaftern der Media-Saturn Holding sind seit Jahren nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Schon häufiger konnte die Öffentlichkeit bei Prozessen vor verschiedenen bayerischen Gerichten Einblick in die mit vielen juristischen Hakeleien behaftete Welt der Entscheider nehmen, die hinter den beiden großen Elektromarktketten mit Hauptsitz in Ingolstadt stehen: Die Metro AG als Mehrheitseigner sieht sich immer wieder Attacken von Firmengründer und Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals und seiner Firma Convergenta ausgesetzt (DK berichtete wiederholt).

 

Gestern ist vor der Handelskammer des Landgerichts eine neue Runde eröffnet worden, in der die Protagonisten und ihre Anwälte mit harten Bandagen um juristische Feinheiten streiten: Zwei Kellerhals-Vertraute, die Mitglieder des neuen Beirats sind, klagen dort gegen Beschlüsse dieses Gremiums. Zudem hat Convergenta ein Verfahren gegen die Media-Saturn Holding angestrengt, in dem es um die Anfechtung von Entscheidungen der Gesellschafterversammlung geht.

Die Kammer hat die insgesamt fünf Klagen zwar nicht zu einem Verfahren zusammengefasst, gestern zum Auftakt aber alle (ähnlich gelagerten) Fälle nacheinander mit den Prozessbeteiligten erörtert und erste Beschlüsse gefasst. Urteilsverkündungen wird es durchweg erst nach der Sommerpause geben.\tEinige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), die ebenfalls in die Thematik hineinspielen, dürften bis dahin gefallen sein und müssen von der Kammer gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Im Kern geht es bei all diesen Verfahren um die Kompetenzen und um Regularien des neuen siebenköpfigen Beirates der Holding, in den die Gesellschafter Fachleute ihres Vertrauens entsenden. Während Kellerhals mit seiner Convergenta Invest in der Gesellschafterversammlung mit seinem Anteil von 21,62 Prozent ihm nicht genehme Beschlüsse dank Sperrminorität verhindern kann, gilt im von der Metro installierten Beirat bei Abstimmungen die einfache Mehrheit. Die Kellerhals-Seite wirft der Holding (und indirekt der Metro) vor, über den Beirat ihre Geschäftspolitik durchsetzen zu wollen. Die Verfahren vor dem BGH und dem OLG drehen sich genau um diese Punkte.

Vorsitzender Konrad Kliegl gab den Prozessbeteiligten gestern durch die Blume zu verstehen, dass er etliche Vorwürfe für zwar juristisch vertretbar, jedoch kaum noch für der Sache dienlich hält. Da geht es am Rande auch mal um die banale Frage, ob der Beirat nur am Sitz der Holding, also in Ingolstadt, oder – wie geschehen – am Münchner Flughafen tagen darf. Anderseits steht wieder Grundsätzliches zur Klärung an: Hat das neue Gremium tatsächlich weitreichende Kompetenzen (zum Beispiel zur Absegnung von Bilanzen oder Investitionsplanungen), oder werden die wirklichen Entscheidungen vielmehr sogar außerhalb der Gesellschaft, nämlich im Aufsichtsrat des Mehrheitseigners Metro AG, getroffen?

Für eine reine Marionettenfunktion, so gestern einer der Kläger, sei er sich eigentlich zu schade. Er sprach angesichts der Entwicklung von einer „Spaltung der Gesellschaft“ (also der Holding), und dies erfülle ihn „mit tiefer Sorge“. Diese Einschätzung wies die Metro-Seite entschieden zurück.