Ingolstadt
Kläger gibt nicht auf

Verfahren gegen Audi-Zentrum Ingolstadt um Diesel-Auto geht weiter

07.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:49 Uhr

Ingolstadt/München (DK) Der Diesel-Skandal beschert der Justiz viel Arbeit. Bundesweit haben rund 4000 Käufer von Autos des VW-Konzerns geklagt, weil sie sich durch fehlerhafte Angaben bei den Abgas-Werten getäuscht sehen. Erst diese Woche war - wie kurz berichtet - ein Kläger mit seiner Forderung auf Rückerstattung des Kaufpreises für seinen Audi A 3 TDI am Oberlandesgericht (OLG) in München abgeblitzt. Obwohl der zuständige Zivilsenat eine Revision nicht zuließ, will der 49-Jährige noch nicht aufgeben. "Wir prüfen eine Nichtzulassungsbeschwerde", sagte sein Anwalt Thomas Fey.

Sein Mandant aus dem Raum Kaufbeuren hatte das gebrauchte Auto am 25. August 2014 im Audi-Zentrum Ingolstadt erworben, wobei die vermeintlich gesetzeskonformen Abgas-Werte ein Kaufargument gewesen sein sollen. In diesem Punkt sah der 49-Jährige sich aber getäuscht, als der Diesel-Skandal publik wurde. Voriges Jahr klagte er am Landgericht Ingolstadt auf eine Rückzahlung des Kaufpreises. Die fehlerhaften Angaben im Audi-Zentrum Ingolstadt zu den Abgas-Werten hätten ihn zum Kauf veranlasst, argumentiert er. Die zuständige Kammer wies die Klage zurück, weil der 49-Jährige nicht annähernd habe darstellen können, worin die arglistige Täuschung des Autohauses liegen soll. Der Mann hätte vor einem Rücktritt vom Kaufvertrag erst einmal Nachbesserung verlangen müssen.

Die Berufungsinstanz am OLG München sah die rechtliche Einordnung nun exakt wie die Kollegen in Ingolstadt - ohne Zulassung einer Revision. Rechtsanwalt Thomas Fey und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Er werde auf die Urteilsbegründung warten und dann Beschwerde einlegen. Zumal es nach seinen Informationen ein ähnlich gelagertes Verfahren geben soll, in dem die Erstinstanz beim Landgericht Traunstein die Klage gegen ein Autohaus zunächst abgewiesen, die Berufungsinstanz am OLG München dann aber einen Mangel am Fahrzeug bestätigt habe.

"Der Verkäufer hatte den Wagen deshalb freiwillig zurückgenommen, sodass es letztlich nur noch um die Frage ging, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat", sagte Fey. Allerdings soll es sich um eine andere Kammer des Oberlandesgerichts handeln als die im aktuellen Verfahren seines Mandanten gegen das Audi-Zentrum Ingolstadt.

Ein Fall von vielen. Wer übrigens meint, mit der Rückgabe des Autos Geld machen zu können, muss sich belehren lassen: Nutzungskosten und Wertverlust werden abgezogen. Leidtragende der Diesel-Affäre sind letztlich die Autohäuser, obwohl die Verursacher anderswo sitzen. Oft genug schwanken sie zwischen Loyalität zu den Herstellern und Verständnis für ihre enttäuschte Kundschaft.

Das Audi-Zentrum Ingolstadt will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zur Sache äußern. Wobei die Softwareaktualisierung für Diesel-Autos dort überwiegend problemlos abläuft, wie Geschäftsführer Martin Brod berichtet. "Wir haben rund 3500 Fahrzeuge zurückgerufen. Die meisten Besitzer lassen das Update aufspielen und fahren zufrieden vom Hof. Nur etwa ein Prozent klagt, den anderen ist das Ganze ziemlich egal." Allerdings stellt Brod fest, dass zuletzt "vermehrt Anfragen nach Benzinern kommen".