Ingolstadt
Audi im Clinch mit der Umwelthilfe

VW-Tochter und DUH streiten über angeblich mangelhafte Emissionsangaben Richter schlägt Kompromiss vor

07.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:42 Uhr

Ingolstadt (DK) Nicht nur Daimler, Fiat oder Opel liegen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Clinch, sondern auch Audi. Die Ingolstädter VW-Tochter hat eine Klage der Verbraucherschutzorganisation am Hals, in der es um die Unterlassung möglicher Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben zu Verbrauchs- und Emissionswerten geht.

Bei der Verhandlung gestern vor dem Landgericht Ingolstadt signalisierten die Rechtsanwälte von Audi und der DUH jedoch, sich eventuell - nach Anregung des Vorsitzenden Richters Konrad Kliegl - auf einen Vergleich einlassen zu wollen.

Konkret geht es in der Unterlassungsklage um vier von der DUH gerügte Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnKV), gegen die die Ingolstädter Autobauer verstoßen haben sollen, und deren Unterlassung die Umweltschützer nun verlangen. Die Pkw-EnKV verlangt unter anderem, dass Autohersteller bei der Werbung für ein bestimmtes Fahrzeugmodell und/oder eine Motorisierung gleichzeitig auch die entsprechenden Verbrauchs- und Schadstoffwerte angeben müssen. Bei einer reinen Markenwerbung ist dies hingegen nicht der Fall.

Audi soll im vergangenen Jahr nach Ansicht der DUH in vier Fällen gegen die Bestimmungen der Pkw-EnVK verstoßen haben - so zunächst mit einer Bandenwerbung bei einem Fußballspiel in der Münchner Allianz-Arena, in der es hieß: "Audi Q 7 - stark wie 333 Pferde". Für die DUH ist der Fall klar: Die Verbrauchs- und Emissionswerte hätten ebenfalls auf der Bandenwerbung erscheinen müssen. Aber ist das schon Modellwerbung, zumal es vom Q 7 verschieden leistungsstarke Varianten gibt? Für Richter Kliegl ist das eine "Auslegungssache".

Einen Verstoß gegen die Verordnung sieht Kliegl möglicherweise aber im Fall einer Anzeige in einem Automagazin, in der ganz konkret der Audi-Sportwagen R 8 V10 mit Details zu Motorisierung, Leistung und Beschleunigung beworben wird. Hier hätte die VW-Tochter bei den Verbrauchs- und Emissionsangaben - so die vorläufige Bewertung - wohl exakter sein müssen. Ähnlich genau hätte Audi möglicherweise auch auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) 2015 in Frankfurt sein müssen, als auf den elektronischen Informationstafeln zu den ausgestellten Autos die Verbrauchs- und Emissionsangaben nach Ansicht der DUH mangelhaft dargestellt waren.

Gerügt wurde von der Umwelthilfe schließlich auch eine Audi-Modellwerbung in einem sozialen Netzwerk, bei der die von der Pkw-EnVK verlangten Informationen erst einen Klick weiter zu sehen waren. Ob das genügt, ist höchstrichterlich noch nicht endgültig geklärt. Grundsätzlich aber gelte, so Kliegl: "Wenn ich Werbung schalte, muss sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wenn das Medium das nicht gewährleistet, kann ich die Werbung nicht schalten."

Dem nicht genug, entbrannte bei der Verhandlung ein Streit darüber, ob zwei zwischen der DUH und der Volkswagen AG 2005 und 2011 getroffene Vergleichsvereinbarungen zum Umgang mit möglichen Verstößen gegen die Pkw-EnVK, auch für die VW-Tochter Audi gilt. Darin geht es vor allem darum, nach wie vielen Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Pkw-EnVK und Fristen zur Beseitigung der Mängel dann Vertragsstrafen fällig werden. Während die Anwälte von Audi die Gültigkeit der Vereinbarungen für die VW-Tochter bezweifelten, sah die DUH diese durchaus als gegeben an.

Eine Klärung all dieser Fragen blieb gestern offen. Kliegl regte indes einen Vergleich zwischen den widerstreitenden Parteien an. Diese zeigten sich einer solchen Lösung nicht gänzlich abgeneigt. In den kommenden Monaten soll darüber nachgedacht werden. Die Entscheidung in dem Fall soll am 20. September verkündet werden.