Berlin
8,84 Euro pro Stunde

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 um 34 Cent

29.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:37 Uhr

Berlin (DK) 34 Cent mehr: Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn wird 2017 angehoben. Die Mindestlohn-Kommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften einigte sich einstimmig. Es sei eine "sehr verantwortungsvolle Entscheidung" getroffen worden, so Gremiumsvorsitzender Jan Zilius.

n Wie stark steigt der Mindestlohn? Ab Anfang 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Aktuell sind es 8,50 Euro. Ausnahmen für einzelne Wirtschaftszweige wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben. Bisher waren Abweichungen nach unten auf Grundlage von Tarifverträgen möglich.

n Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? "Die Mindestlohn-Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden", heißt es im Mindestlohn-Gesetz. Das Gremium habe sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung zu orientieren. Die Kommission ist unabhängig.

n Wie begründet die Kommission ihre Entscheidung? Seit Anfang 2015 sind die Tariflöhne um 3,2 Prozent gestiegen, was einer Mindestlohn-Anhebung auf 8,77 Euro entsprechen würde. Weitere sieben Cent kommen hinzu, weil die Kommission den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen berücksichtigt. Keine Berücksichtigung findet der jüngste Abschluss für die Beschäftigung der Metall- und Elektroindustrie, da dieser erst ab Juli wirksam wird.

n Wann steht die nächste Erhöhung an? Laut Gesetz muss die Mindestlohn-Kommission in zwei Jahren turnusgemäß wieder über eine Erhöhung entscheiden. Reinhard Göhner, scheidender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, hält es nicht für wahrscheinlich, dass die Lohnuntergrenze bis 2020 auf zehn Euro steigt. Es könnten auch mehr sein, heißt es dagegen bei den Gewerkschaften.

n Wie fallen die Reaktionen auf die Entscheidung aus? Aus Teilen der Wirtschaft kommt Kritik. Die Erhöhung sei "ein ökonomisches Experiment mit ungewissem Ausgang", heißt es vom Einzelhandelsverband. Hintergrund: In der Branche liegen die unteren Tarifgruppen unterhalb des nun beschlossenen, erhöhten Mindestlohns.

n Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt? Der Bericht der Mindestlohn-Kommission hält sich mit Bewertungen zurück. Die verfügbaren Daten würden dazu noch keine gesicherten Aussagen erlauben. Laut Bericht ist die Zahl der Minijobber nach Einführung des Mindestlohns deutlich zurückgegangen - im Westen um rund drei Prozent gegenüber dem Januar 2015, im Osten in einzelnen Branchen sogar um bis zu elf Prozent. Der Mindestlohn hat zu einer deutlichen Verringerung der Zahl der Erwerbstätigen geführt, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Das Minus beträgt 4,4 Prozent. Die Kommission geht mehrheitlich davon aus, dass die Erhöhung keine Negativ-Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird.