Zweckentfremdung - Vermietungen an Touristen nicht übertreiben

23.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Ein Zahnarzt aus Oberbayern hat eine Mietwohnung lukrativ an arabische Medizintouristen weitervermietet. Jetzt muss er 4.000 Euro Strafe zahlen. Das Strafmaß soll im Sommer massiv erhöht werden.

110 Quadratmeter in Münchner Top-Lage, das ist teuer. Stolze 3.000 Euro musste ein Zahnarzt aus der Nähe von München dafür monatlich Miete zahlen. Seine Nachbarn haben ihn nie zu Gesicht bekommen, stattdessen haben sie Touristen ein und ausgehen sehen. Ein Blick auf die Seiten der bekannten Wohnungsvermittler lässt die Vorgehensweise erahnen. Denn kurzfristige Vermietungen solch geräumiger Wohnungen in Spitzenlagen schlagen täglich mit 300 Euro und mehr zu Buche ? kein Problem für etliche arabische Medizintouristen. Schön, wenn sich das die Touristen leisten können und sich der Zahnarzt abseits von Bohren und Zahnreinigung etwas dazu verdienen kann. Das sahen die Münchner Richter allerdings anders. Denn er hatte keine Genehmigung. Bereits im November 2014 teilte die Stadt dem Mann mit, dass hier ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung vorliegt.

Zahnarzt zahlt 4.000 Euro Strafe

Eines vorab: Der Zahnarzt, der sich im Januar 2013 eine lukrative Nebeneinnahmequelle erschlossen hat, ist heute nicht mehr Mieter des Objekts. Er wurde jedoch vom Amtsgericht München zu einer Geldbuße von 4.000 Euro verurteilt, weil er eine angemietete Wohnung ohne Genehmigung an Touristen weitervermietet hat (Az.: 1112 OWi 238 Js 177226/16). "Grundsätzlich halten wir dieses Urteil für richtig. Allerdings sind 4.000 Euro Strafe zu gering", sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München. Geringe Geldstrafen würden einfach einkalkuliert werden, nehmen die Mietervertreter an.

Halbe Million Euro Strafe ab Sommer?
Mit 4.000 Euro ist der Zahnarzt noch glimpflich davongekommen. Die Zweckentfremdungssatzung sieht Strafen bis 50.000 Euro vor, Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plant sogar die Strafgebühr auf bis zu 500.000 Euro zu erhöhen. Die Rechtsgrundlage der Zweckentfremdungssatzung läuft nämlich zum 30. Juni aus. Sie soll jedoch unbefristet verlängert werden. "Wir sind strikt gegen eine Verlängerung des Gesetzes, weil der Nutzen in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Eigentümer steht. Durchschnittlich werden in München jedes Jahr zwar rund 200 Fälle von Zweckentfremdung aufgedeckt, dies entspricht aber lediglich 0,025 Prozent der Münchner Wohnungen. Bei den festgestellten Zweckentfremdungen handelt es sich zudem im Wesentlichen um leer stehende Wohnungen", sagt Raimund Sieg, Justiziar von Haus & Grund Bayern.

"Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem vor, wenn eine Wohnung für mehr als insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr an Touristen vermietet wird. Wer außerhalb Münchens vermietet, muss sich nicht vor einer Klage wegen Zweckentfremdung fürchten. München ist die einzige bayerische Kommune, die die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für sinnvoll hält", so Sieg.

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