Wohnen - Der Chef tilgt Ihren Baukredit

10.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:23 Uhr

Viele Immobilienkäufer wollen rasch von ihren Schulden herunter. Mit vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber ist das kein Problem.

Viele Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL). Bis zu 40 Euro monatlich kann der Chef seinen Mitarbeitern spendieren. Häufig zahlen Firmen aber weniger. Wer den Zuschuss nicht in voller Höhe bekommt, kann die Leistungen durch eigene Beträge aufstocken. Das lohnt vor allem für Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17.900 Euro pro Jahr (Verheiratete 35.800 Euro). Denn bis zu diesen Bruttobeträgen gewährt das Finanzamt zusätzlich neun Prozent Sparzulage.

Vermögenswirksame Leistungen sind für den privaten Vermögensaufbau gedacht. Sie können aber auch zur Entschuldung von Wohneigentum genutzt werden. Dies geht auf zweierlei Weise: Zum einen kann der Chef die VL-Leistungen direkt in den eigenen Bausparvertrag überweisen. Zum anderen kann er das Geld auf ein eigenes Darlehenskonto auszahlen. Dabei ist wichtig, dass das Kreditinstitut dem Arbeitgeber nachweist, dass die VL auch wirklich zur Schuldentilgung verwendet werden.
 
Wie lohnenswert die VL-Leistungen zur Schuldentilgung sind, zeigt die Beispielrechnung: So verringert sich die Restschuld eines zehnjährigen Hypothekendarlehens über 200.000 Euro mit einem Zinssatz von zwei Prozent um über 5.000 Euro, wenn monatlich 40 Euro zusätzlich auf das Kreditkonto fließen.

VL unterstützt Eigenkapitalbildung
Eine weitere Möglichkeit, mit vermögenswirksamen Leistungen schneller ins Eigenheim zu kommen, besteht im zügigeren Ansparen von Eigenkapital. Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto weniger Baukredit benötigen Käufer. Die Chance auf überdurchschnittliche Renditen bieten zum Beispiel VL-Fondssparpläne. Hier fließen nicht nur VL-Leistungen ein, sondern auch die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Positiv: Beim Fondssparen gewährt der Staat höhere Sparzulage als beim Bausparen. VL-Sparer erhalten 20 Prozent des Förderhöchstbetrags von 400 Euro pro Jahr. Auch die Einkommensgrenzen liegen höher: Arbeitnehmer dürfen bis zu 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) Jahreseinkommen erzielen. Nach Ablauf der siebenjährigen Sparfrist kann man das Fondsguthaben zur Aufstockung des Eigenkapitals oder auch als Sondertilgung einsetzen. Fließen monatlich 45 Euro in einen VL-Fondssparplan mit sechs Prozent Rendite, steht nach sechsjähriger Sparzeit und einem Jahr Wartefrist ein Sparkapital von mehr als 4.000 Euro zur Verfügung.


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