Versicherung - Rechtsschutz beim Surfen im Internet

15.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:57 Uhr

Wer im Internet surft, trägt das Risiko, Schaden anzurichten oder selbst geschädigt zu werden. Sorgt eine Internet-Rechtsschutzversicherung für Abhilfe?

Internet-Rechtsschutz als separater Baustein in der Rechtsschutzversicherung
Ein Internet-Rechtsschutz soll helfen, die Gefahren rund um das Surfen im Internet abzufedern. Der Schutz stellt im Bereich der Rechtsschutzversicherung einen eigenen Baustein dar oder ist im Privatrechtsschutz integriert. So bieten zum Beispiel DEVK, ARAG oder R+V einen solchen Schutz an. Alle haben ein individuelles, kaum vergleichbares Paket zusammengestellt. Es sind oft nicht nur klassische Versicherungsleistungen gedeckt, sondern oft auch Assistenceleistungen wie die Vermittlung und Bezahlung von Profis, die sich um Datenlöschung oder Datensicherung bei Virusbefall kümmern. Die Kosten für die Internet-Rechtsschutzversicherungen variieren. Arag verlangt für eine Familie 113,15 Euro im Jahr, R+V 139 Euro. Die Versicherungssummen sind pro Jahr und pro Rechtsschutzfall meist gedeckelt. Die Maximalsummen schwanken zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Was bietet Internet-Rechtsschutz eigentlich?

Die Tarife der Internet-Rechtsschutzversicherungen bestehen aus mehreren Leistungsbausteinen. Der Tarif "web@aktiv" von Arag etwa leistet dann, wenn Persönlichkeitsrechte des Versicherten verletzt werden, er gewährt Hilfe bei Abmahnungen, Online-Mobbing, Datenmissbrauch, oder wenn ungewünschte Inhalte aus dem Web wieder entfernt werden sollen. Andere Anbieter gewährleisten auch psychologische Hilfe bei Mobbingattacken im Internet oder haben einen Internet-Rechtsschutz kreiert, der vor allem Schäden beim Ein- und Verkauf abdeckt.

Auf das Kleingedruckte kommt es an

Die Versicherer preisen ihren Internet-Rechtsschutz gerne als Rundum-Sorglos-Surfen-Paket an. Doch das stimmt so meist nicht. In den Bedingungen ist die Liste der Ausschlüsse und Einschränkungen mindestens so lang wie die der Leistungen. Das genaue Studium des Kleingedruckten lohnt sich also. Oft wird nämlich nur eine erste anwaltliche Beratung bezahlt, etwa bei Mobbing. Ein Gerichtsstreit ist ausgeschlossen.

Was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung?
Der Internet-Rechtsschutz deckt nur einen kleinen Ausschnitt der möglichen Schäden, die beim Surfen entstehen können. Noch dazu sind die Versicherungen nicht billig. Zudem gibt es Alternativen: Neuere Tarife der privaten Haftpflichtversicherung decken zumindest einen Teil der Schäden ab, die bei Internetnutzung oder elektronischem Datenaustausch entstehen können. Allerdings leistet die private Haftpflichtversicherung nur, wenn Sie selbst andere schädigen ? etwa, weil Sie unwissentlich einen Computervirus verbreiten. Doch auch hier lohnt sich der Blick in die Bedingungen. Oft zahlen die Policen nur, wenn man auch einen aktuellen Virenscanner auf dem PC installiert hat.

Und die klassische Rechtsschutzversicherung?
"Die Policen sind besser geworden in den letzten Jahren und decken vieles ab", sagt Versicherungsberater Thorsten Rudnik. So gewährt der klassische Privatrechtsschutz auch Leistungen bei Kreditkartenmissbrauch, bei Online-Mobbing oder wenn es um Gewährleistungsrechte beim Einkauf geht. Streit um Urheberrechtsverletzungen schließe die Rechtsschutzversicherung aus, betont der Versicherungsexperte. Diese Lücke schließen jedoch auch die Internet-Rechtsschutzversicherungen nicht komplett. Hier ist meist nur eine anwaltliche Beratung vorgesehen.

Beruf- und Privatrechtsschutz wird oft zusammen angeboten. Das schließt Arbeits-, Schadensersatz-, allgemeinen Vertragsrechtsschutz mit ein, beispielsweise Streitigkeiten bei Reklamationen, bei Ärger mit Handwerkern, bei Ansprüchen aus Versicherungen, bei Steuerstreitigkeiten. Meist enthält das Paket auch noch Verkehrs- und Mietrechtsschutz. Policen gibt es für diesen Bereich für rund 200 Euro im Jahr für eine Familie.

Tipp: Neben Versicherungspolicen greifen auch andere Sicherungssysteme im Internet bei Schäden. Bezahlt man bei Einkäufen über bestimmte Bezahlsysteme, ist oft ein sogenannter Käuferschutz integriert.

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