Tagesgeld - Zinsen aus dem Ausland

28.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:24 Uhr

Wer auf attraktive Zinsen spekuliert, sollte sich außerhalb Deutschlands umsehen. Doch Vorsicht: Erträge werden unterschiedlich besteuert.

Credit Agricole, Deniz-Bank, Ferratum Bank - viele ausländische Banken bieten überdurchschnittliche Zinsen auf Fest- und Tagesgeld. Hiesige Anleger greifen darauf gerne zurück, schließlich ist Geld anlegen bei Auslandsbanken heute kein Problem mehr. Die Kontoeröffnung über das Internet verläuft problemlos vom heimischen Computer aus, bei mancher Bank sogar per Videochat etwa bei Moneyou oder Renault Bank Direkt.

Steuer: Die Niederlassung ist entscheidend
Genau wie bei deutschen Banken werden die Zinserträge direkt auf dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. In Sachen Steuern gibt es aber Unterschiede. Manche ausländische Kreditinstitute erheben genau wie deutsche Banken 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidarzuschlag und führen die Abgaben automatisch an den Fiskus ab, andere erheben keine Abgeltungssteuer. Wie eine Bank verfährt, hängt davon ab, ob sie eine Adresse oder Niederlassung in Deutschland hat oder nicht. Conorsbank und Deniz-Bank haben beispielsweise deutsche Niederlassungen und unterliegen daher deutschem Steuerrecht. Bei der Ferratum Bank aus Malta oder der niederländischen Amsterdam Trade Bank ist das nicht der Fall. Hier erhalten Anleger die Zinsen komplett ausgezahlt und müssen sich selbst um die Versteuerung kümmern.

Kein Freistellungsauftrag bei Auslandsbanken

Aus der Art der Besteuerung ergibt sich ein weiterer Unterschied: Bei deutschen Geldhäusern bzw. Banken mit deutscher Niederlassung können Anleger Freistellungsaufträge erteilen, um Zinsen vor dem Zugriff des Finanzamts zu schützen. Bis zu 801 Euro pro Jahr an Kapitaleinkünften bleiben so je Sparer steuerfrei. Bei reinen Auslandsbanken geht das nicht.

Ausländische Zinsen dem Finanzamt melden

Nach einer Erhebung der Zeitschrift ?Finanztest? versenden Auslandsbanken jeweils im ersten Quartal des Jahres eine Aufstellung über ausgezahlte Zinserträge des Vorjahres. Sparer haben dann Zeit, bis zum 31. Mai ihre Steuererklärung zu machen und beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Die erhaltenen Zinsen tragen Anleger in Zeile 15 der Anlage Kapitalerträge (KAP) ein. Wer Zinszahlungen von mehreren ausländischen Banken erhält, fließt diese als Gesamtsumme ein. Anleger sollten hier unbedingt Ehrlichkeit an den Tag legen, da die Auslandsbank die Zinserträge dem deutschen Finanzamt melden.

Zinsen verrechnen lassen
Da jeder deutsche Sparer einen Zinsfreibetrag von 801 Euro hat, erhebt das Finanzamt nur Steuern auf darüber hinaus gehende Kapitaleinkünfte. Dies gilt sowohl für ausländische als auch inländische Kapitalerträge. Außerdem können Anleger im Ausland einbehaltene Steuern auf Kapitalerträge mit der deutschen Einkommensteuer verrechnen lassen.
Dies kann zum Beispiel bei in Österreich erzielten Zinseinkünften der Fall sein. Denn bis Ende 2016 erhob die Alpenrepublik eine 35-prozentige EU-Zinssteuer auf alle Erträge. Der Steuerabzug war obligatorisch. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die österreichische Steuerschuld mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Unter die Abgeltungssteuergrenze von 25 Prozent fällt die Abgabenlast aber nicht.

Geringverdiener zahlen weniger
Anleger mit niedrigem Einkommen und einem Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent zahlen eine geringe Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz des Anlegers. Über die so genannte Günstigerprüfung berechnen die Steuerbeamten automatisch, ob man mit dem Individualtarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fährt. Zuviel gezahlte Abgeltungsteuer gibt es dann zurück.

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