Steuererklärung - Welche Versicherungen akzeptiert der Fiskus?

24.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:46 Uhr

Die Kosten für einige Versicherungen lassen sich von den Steuern absetzen ? andere wiederum nicht. Welche Vorsorgekosten wirken sich tatsächlich aus?

Für die steuerliche Behandlung kommt es darauf an, um was für Vorsorgekosten es sich handelt ? die lassen sich dafür in drei Gruppen einteilen:

? Altersvorsorge
? Krankenversicherung
? alle anderen Versicherungen

1. Altersvorsorge
Damit die private Altersvorsorge in der Ansparphase Steuervorteile bringen kann, müssen Sie einen Rürup- oder Riester-Vertrag abschließen. Beim Riester-Modell können Sie im Jahr bis zu 2.100 Euro an Beiträgen steuerlich als Sonderausgaben absetzen ? hier ist eine Steuerersparnis von rund 1.000 Euro möglich, von der allerdings die gewährten Zulagen abgezogen werden.

Beispiel: Sie zahlen 2.100 Euro in die Riester-Rente ein ? davon sind 154 Euro Ihre Grundzulage. Bei einem individuellen Steuervorteil von 970 Euro wird der um die 154 Euro gekürzt ? den verbleibenden Bonus von 816 Euro erhalten Sie über die Steuererklärung ausgezahlt.

Bei der Rürup-Rente ? auch Basis-Rente genannt ? können lediglich Steuervorteile in Anspruch genommen werden ? die Beiträge sind aber deutlich höher absetzbar: Insgesamt können mit den Beiträgen für die gesetzliche Rente pro Jahr bis zu 22.767 Euro als Sonderausgaben steuerlich anerkannt werden ? für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sogar bis zu 45.534 Euro. Angerechnet werden davon 82 Prozent im Jahr 2016 ? bis 2025 steigt die Quote auf 100 Prozent.

2. Krankenversicherung
Steuerlich am effektivsten wirken sich die Kosten für die Krankenvollversicherung sowie die dazugehörige Pflege-Pflichtversicherung aus. Die Beiträge sind dabei voll absetzbar in der Höhe, in der sie ein sogenanntes sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern. Das beschreibt den Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen, deren Kosten gesetzlich Versicherte damit voll absetzen können. Als Privatversicherter können Sie den Teil Ihrer Beiträge absetzen, der dem Leistungsumfang der Kassen entspricht ? in der Regel sind das rund 80 Prozent Ihrer Beiträge, die Sie für sich und alle Familienmitglieder tragen, die genaue Summe bescheinigt die Krankenversicherung jedes Jahr schriftlich.

Beispiel: Sie zahlen für sich und zwei Kinder in der privaten Krankenversicherung insgesamt 825 Euro monatlich ? rund 80 Prozent davon, also 660 Euro, entfallen auf eine Absicherung, die dem Niveau der gesetzlichen Kassen entspricht. Und diese 660 Euro sind steuerlich absetzbar.

Steuerlich absetzbar sind im Übrigen immer nur die tatsächlich gezahlten Beiträge für den Basiskrankenschutz ? der Arbeitgeberanteil wird bei Angestellten abgezogen. Wichtig dabei: Die Zuschüsse werden immer zu 100 Prozent abgezogen ? selbst wenn sie bei Privatversicherten für Leistungen gezahlt werden, die gar nicht unter den Basisschutz fallen und damit auch nicht steuerlich absetzbar sind.

Beispiel:
Sie zahlen für Ihre private Krankenversicherung 280 Euro monatlich ? 224 Euro davon entfallen auf den Basisschutz und sind steuerlich absetzbar. Von den 224 Euro werden jedoch die 140 Euro abgezogen, die Ihr Arbeitnehmer insgesamt dazu schießt. Steuerlich wirken sich damit nur 84 Euro aus.

3. Alle anderen Versicherungen
Alle anderen Versicherungen können Sie theoretisch ebenfalls steuerlich absetzen ? praktisch aber läuft das meist ins Leere. Der Grund: Es sind zwar 2.800 Euro jährlich bei Selbstständigen und 1.900 Euro jährlich bei Angestellten absetzbar ? aber nur dann, wenn die Pauschalen nicht schon durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Mit anderen Worten: Zahlen Sie also als Unternehmer mehr als 233 Euro monatlich für Ihre Krankenvorsorge bzw. als Angestellter mehr als 158 Euro, laufen alle anderen Versicherungsausgaben in Leere. So profitieren lediglich Geringverdiener von der Regelung, die aber erfahrungsgemäß auch keine hohen Vorsorgekosten tragen können.

Tipp:
Anders sieht es aus, wenn Versicherungen einen beruflichen Bezug haben. Wer zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann die Kosten komplett absetzen. Und auch die Kosten für einen Arbeitsrechtsschutz sind als Werbungskosten voll absetzbar.

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