Steuer - Bundesliga-TV-Gebühren absetzen

19.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Ein Torwart-Trainer der zweiten Bundesliga möchte sein Pay-TV-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Abonnenten von Zeitungen und Zeitschriften dürfen gespannt auf das Urteil sein.

Wer in einem bestimmten Berufsfeld tätig ist, kann Ausgaben häufig absetzen, wenn er sich dadurch auf dem aktuellen Stand hält. So kam ein Torwart-Trainer der zweiten Bundesliga, dessen Namen uns das Finanzgericht Düsseldorf nicht nennen durfte, auf eine Idee: Er will die Kosten für sein Pay-TV-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Logik: Um im Trainerberuf sprichwörtlich am Ball zu bleiben, müsse er sich die Spiele ansehen.

Finanzgericht Düsseldorf stellt sich quer

Die Düsseldorfer Richter machten dem Trainer einen Strich durch die Rechnung. Außerdem wollten sie ihm sogar die Revision vor dem höchsten Finanzgericht verwehren. Nachdem der Fußball-Lehrer eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichte, müssen sich nun doch die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) seines Falls annehmen (Az. VI R 24/16). Es geht dann darum, wann Ausgaben für Medienkonsum steuerlich relevant sind.

Das sind Werbungskosten:
Alle Ausgaben rund um den Beruf sind Werbungskosten. Typischerweise sind das Fahrtkosten, aber auch Ausgaben für Fortbildung oder Fachbücher. Fahrtkosten mit dem Auto zur Arbeit können Sie mit 30 Cent je Kilometer ansetzen. Es zählt aber nur die einfache Strecke. Dieser Satz gilt auch bei Fahrgemeinschaften. Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann entweder die tatsächlichen Kosten ansetzen oder die Entfernungspauschale bis 4.500 Euro.

Das Thema Fachbücher könnte mit dem anstehenden Urteil zum Fall des Zweit-Liga-Trainers spannend werden. Es geht nämlich darum, was letztlich noch als beruflicher Medienkonsum gilt und was bereits privates Vergnügen ist. Das dürfte dann für andere Berufsgruppen interessant werden. Abonnenten von Zeitungen und Zeitschriften dürfen gespannt sein.

Tipp: Einen Steuerberater anzuheuern, ist relativ teuer. In vielen Fällen fahren Arbeitnehmer mit einem Lohnsteuerhilfeverein günstiger. Noch günstiger - etwas mehr Eigenverantwortung vorausgesetzt ? kommen Sie mit einer Steuersoftware zum Ziel. Für 15 bis 35 Euro bekommen Sie hier bereits eine solide Software, die Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft und oben drein Spartipps für die maximale Rückerstattung liefert. Übrigens: Die Software wiederum können Sie auch von der Steuer absetzen.

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>