Risikolebensversicherung - Vorsorge für Patchwork-Familien

23.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Eine Risikolebensversicherung ist der preiswerteste Schutz, um im Todesfall Angehörige und Partner zu versorgen. Auch Stiefkinder können meist steuerfrei profitieren.

Gerade für die neuen Formen des häuslichen Miteinanders wie Patchwork-Familie oder unverheiratete Paare ist eine Risikolebensversicherung oft der einzige Weg, Hinterbliebenenschutz günstig zu regeln.

Auch Stiefkinder kassieren Lebensversicherung steuerfrei

In Deutschland ist mittlerweile etwa jede zehnte Familie eine sogenannte Patchwork-Familie, in der Lebenspartner mit Kindern aus früheren Beziehungen leben. Dank der Erbschaftsteuerreform sind auch Stiefkinder bei Tod der Eltern mittlerweile gut abgesichert. Sie werden seitdem steuerlich wie eigene Kinder behandelt.

"Durch die aktuellen Freibeträge können Stiefkinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben", sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht aus München. "Damit sind Leistungen aus Lebensversicherungen im Regelfall von der Erbschaftsteuer befreit." Diese Regelung gilt für alle Kinder unabhängig, sofern sie von der neuen Stiefmutter bzw. dem Stiefvater adoptiert wurden. Dabei muss das Patchwork-Paar nicht zwingend verheiratet sein.

Die richtige Police spart Tausende von Euro
Der finanzielle Schutz durch eine Risikolebensversicherung ist günstig und ohne knifflige Vertragsfallen zu haben, wenn man vorher genau vergleicht. Am Markt finden sich Preisunterschiede von bis zu 400 Prozent, bei identischer Leistung.

Ein Beispiel: Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter, Nichtraucher, möchte seine Familie absichern. Bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren soll im Falle seines vorzeitigen Todes eine garantierte Versicherungssumme von 200.000 Euro ausgezahlt werden. Bei Versicherern wie Hannoversch, Europa oder Cosmos Direkt kostet ihn das monatlich nur rund 13 Euro. Bei teuren Marktangeboten könnten laut Berechnungen des Analysehauses Franke und Bornberg auch fast 50 Euro anfallen.

Versicherungssumme und Laufzeit korrekt festlegen
Als Faustregel für die Höhe der Versicherungssumme gilt: Wer noch kleine Kinder hat, sollte das Fünffache seines Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme einsetzen, wer nur für den Partner vorsorgen muss, das Dreifache.

Aber aufpassen: Wer sich zum Beispiel eine Immobilie angeschafft hat, sollte in diesem Fall auch an die Laufzeit des bestehenden Darlehens denken und die damit verbundenen Verbindlichkeiten in die Berechnungen mit einbeziehen.

Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben
Abschließend noch ein grundsätzlicher Hinweis, was man bei Erbschaftsregelungen beachten muss: Stiefkinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Sie können jedoch durch Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden. Um eventuellen Zweifeln vorzubeugen, müssen klare Formulierungen gewählt werden.

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