Reiserecht - Umbuchungen bleiben weiter teuer

01.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:14 Uhr

Nach zwei aktuellen Urteilen des BGH dürfen Reiseveranstalter weiterhin hohe Gebühren für Umbuchungen von Pauschalreisen verlangen.

Die Aufregung war groß. In wenigen Tagen sollte es losgehen nach New York City. Ein guter Freund hatte für einige Monate in der amerikanischen Metropole gearbeitet. Seine Freundin wollte ihn besuchen. Doch kurz vor dem geplanten Abflug zerbrach die Beziehung. Was tun mit dem gebuchten Ticket? Zugegeben: Nicht ganz selbstlos bot ich an, den Flug zu einem für alle Parteien vertretbaren Preis zu übernehmen. Schnell malte ich mir die Silvesternacht im Trubel von Manhattan aus. Einmal über den Times Square flanieren, das Treiben einer pulsierenden Weltstadt zu erleben.

Mit Spannung hatte ich daher auf zwei Reise-Urteile des Bundesgerichtshofs vom 27. September geblickt, die sich jedoch im Gegensatz zu meinem Fall auf Pauschalreisen bezogen hatten. Aber auch hier konnten zwei Parteien die Urlaubsreise nicht antreten, genau wie bei meiner Bekannten. Andere Personen sollten also nachrücken. Das Ende vom Lied: In beiden Fällen stellte der Reiseveranstalter den Kunden eine Rücktrittsentschädigung von 85 bzw. 90 Prozent des Reisepreises in Rechnung, lediglich den Restbetrag hätten sie zurückbekommen sollen. Die Kunden wollten aber den vollständigen Betrag zurückerhalten.

Das sagt der Bundesgerichtshof

Der Reiseveranstalter müsse dem Kunden zwar die Übertragung auf eine andere Person ermöglichen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss er aber nicht tragen.

Fazit: Reiseveranstalter dürfen auch künftig hohe Gebühren in Rechnung stellen, wenn man seine Buchung auf eine andere Person übertragen möchte. Das hatte der BGH in letzter Instanz so entschieden. Es dürfte also in solchen Fällen günstiger sein, komplett vom Reisevertrag zurückzutreten. In den genannten Fällen boten die Reiseveranstalter wenigstens noch eine kleine Entschädigung an.

Sie fragen sich nun, wenn der Autor schon mit einer so persönlichen Geschichte einsteigt, wie ging es nun aus? Sie ahnen es ? aus meinem Städtetrip wurde nichts. Ich feierte Silvester Zuhause. Als ich den Preis für die Umbuchung hörte, viel ich aus allen Wolken. Der Platz im Flieger blieb schließlich leer.

Das muss ins Reisegepäck
In den meisten Fällen klappt es jedoch mit der Reise. Neben den richtigen Reiseversicherungen sollten Sie dann auch die passende Kreditkarte im Gepäck haben. Viele Anbieter ermöglichen selbst im Ausland gebührenfreie Bargeldversorgung. Prüfen Sie doch, welcher Reisetyp Sie in Sachen Kreditkarten sind.

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