Private Krankenversicherung - Tarifwechsel stoppt Beitragsanstieg

27.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Zum neuen Jahr drohen saftige Beitragserh?hung in der privaten Krankenversicherungen. Mit einem Tarifwechsel halten Sie die Mehrkosten in Schach.

Die privaten Krankenversicherer haben angek?ndigt, die Tarife ab Januar um bis zu zw?lf Prozent anzuheben. Wer bislang 500 Euro im Monat f?r seinen Krankenschutz bezahlte, der muss ab Neujahr 50 bis 60 Euro pro Monat mehr auf den Tisch legen. Doch das muss nicht sein. Versuchen Sie mit einem Tarifwechsel gegenzusteuern.

Sonderk?ndigungsrecht bei Beitragserh?hung
Erh?ht Ihre Versicherung die Beitr?ge, haben Sie ein Sonderk?ndigungsrecht. Ziehen Sie den K?ndigungsjoker, k?nnen Sie in einen anderen Tarif wechseln. Das sollten sich vor allem ?ltere Versicherte ?berlegen, die schon sehr lange in einem Tarif sind. Denn hier altert der Gesamtkundenbestand best?ndig mit, weshalb der Tarif immer teurer wird. Die Neuversicherten, meist junge Einsteiger, stecken die Gesellschaften hingegen in neu aufgelegte Tarife. Die Krux: Die Versicherer werben bei den Altkunden nicht mit den neuen, g?nstigeren und manchmal sogar leistungsst?rkeren Tarifen. Hier m?ssen Sie auf eigene Faust ganz gezielt auf das Unternehmen zugehen und danach fragen.

Tarifwechsel jetzt einfacher
Ein Tarifwechsel soll f?r die Kunden jetzt einfacher sein. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat "Leitlinien f?r einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel" erarbeitet, um Kundenrechte weiter zu st?rken. "Durch diese Leitlinien haben Versicherte jetzt garantierte Rechte gegen?ber ihrem Versicherer", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit den Leitlinien verpflichten sich die Unternehmen Wechselanfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Zugleich sollen sie eine objektive Beratung zu Tarifalternativen anbieten. Die Tarifauswahl wird von einem unabh?ngigen Wirtschaftspr?fer kontrolliert. Zudem wollen sie Kunden schon ab 55 Jahren - und nicht wie gesetzlich vorgegeben ab 60 Jahren - auf gleichartigen Versicherungsschutz hinweisen, der zu einer Beitragsreduzierung f?hrt.

Tarifwechsel ohne Gesundheitspr?fung
Ein Tarifwechsel innerhalb des Unternehmen in einen vergleichbaren Tarif funktioniert ohne erneute Gesundheitspr?fung. Bietet der neue Tarif jedoch mehr Leistungen als der alte, dann kann die Versicherung erneut Gesundheitsfragen stellen. Im Ergebnis sind Risikozuschl?ge in diesen Bereichen m?glich, sollten sich dort Erkrankungen herausstellen. Tipp: Einsteiger- oder Hausarzttarife sind grunds?tzlich deutlich g?nstiger.

Die Alternative: Standardtarif der privaten Krankenversicherung
Sind Sie ?lter als 55 Jahre? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die M?glichkeit, in einen g?nstigen Standardtarif zu wechseln. Wenn Sie schon lange in der privaten Krankenversicherung sind, k?nnen Sie hier ordentlich sparen. Im Schnitt fallen f?r die Standardtarife 400 bis 450 Euro an oder - nach langer Versicherungszeit - sogar noch weniger. Versicherte erhalten dieselben Leistungen wie ein gesetzlich Krankenversicherter.

Der Standardtarif hat allerdings einen Nachteil: Arzthonorare werden mit demselben Satz abgegolten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das reicht aber oft f?r die Behandlung als Privatpatient nicht aus, weil hier eine andere Geb?hrenordnung greift.

Selbstbehalt mindert Beitragserh?hungen
Manchmal gen?gen auch ein paar ?nderungen am bestehenden Tarif, um die monatlichen Kosten f?r die private Krankenversicherung zu reduzieren. Eine Ma?nahme ist die Erh?hung des Selbstbehalts. F?r Selbst?ndige ist das eine gute Alternative. Arbeitnehmer sollten die Sparvariante jedoch mit Vorsicht genie?en, denn der Arbeitgeber beteiligt sich zwar am monatlichen Versicherungsbeitrag, aber in der Regel nicht am Selbstbehalt. Eine weitere Sparvariante er?ffnet das Abspecken von Leistungen. So k?nnen Sie zum Beispiel auf das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt verzichten oder auf das Krankenhaustagegeld.

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