Private Krankenversicherung - Tarifwechsel stoppt Beitragsanstieg

25.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Zum neuen Jahr drohen saftige Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherungen. Mit einem Tarifwechsel halten Sie die Mehrkosten in Schach.

Die privaten Krankenversicherer haben angekündigt, die Tarife ab Januar um bis zu zwölf Prozent anzuheben. Wer bislang 500 Euro im Monat für seinen Krankenschutz bezahlte, der muss ab Neujahr 50 bis 60 Euro pro Monat mehr auf den Tisch legen. Doch das muss nicht sein. Versuchen Sie mit einem Tarifwechsel gegenzusteuern.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Versicherung die Beiträge, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Sie den Kündigungsjoker, können Sie in einen anderen Tarif wechseln. Das sollten sich vor allem ältere Versicherte überlegen, die schon sehr lange in einem Tarif sind. Denn hier altert der Gesamtkundenbestand beständig mit, weshalb der Tarif immer teurer wird. Die Neuversicherten, meist junge Einsteiger, stecken die Gesellschaften hingegen in neu aufgelegte Tarife. Die Krux: Die Versicherer werben bei den Altkunden nicht mit den neuen, günstigeren und manchmal sogar leistungsstärkeren Tarifen. Hier müssen Sie auf eigene Faust ganz gezielt auf das Unternehmen zugehen und danach fragen.

Tarifwechsel jetzt einfacher
Ein Tarifwechsel soll für die Kunden jetzt einfacher sein. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat "Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel" erarbeitet, um Kundenrechte weiter zu stärken. "Durch diese Leitlinien haben Versicherte jetzt garantierte Rechte gegenüber ihrem Versicherer", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit den Leitlinien verpflichten sich die Unternehmen Wechselanfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Zugleich sollen sie eine objektive Beratung zu Tarifalternativen anbieten. Die Tarifauswahl wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Zudem wollen sie Kunden schon ab 55 Jahren - und nicht wie gesetzlich vorgegeben ab 60 Jahren - auf gleichartigen Versicherungsschutz hinweisen, der zu einer Beitragsreduzierung führt.

Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung
Ein Tarifwechsel innerhalb des Unternehmen in einen vergleichbaren Tarif funktioniert ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bietet der neue Tarif jedoch mehr Leistungen als der alte, dann kann die Versicherung erneut Gesundheitsfragen stellen. Im Ergebnis sind Risikozuschläge in diesen Bereichen möglich, sollten sich dort Erkrankungen herausstellen. Tipp: Einsteiger- oder Hausarzttarife sind grundsätzlich deutlich günstiger.

Die Alternative: Standardtarif der privaten Krankenversicherung
Sind Sie älter als 55 Jahre? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in einen günstigen Standardtarif zu wechseln. Wenn Sie schon lange in der privaten Krankenversicherung sind, können Sie hier ordentlich sparen. Im Schnitt fallen für die Standardtarife 400 bis 450 Euro an oder - nach langer Versicherungszeit - sogar noch weniger. Versicherte erhalten dieselben Leistungen wie ein gesetzlich Krankenversicherter.

Der Standardtarif hat allerdings einen Nachteil: Arzthonorare werden mit demselben Satz abgegolten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das reicht aber oft für die Behandlung als Privatpatient nicht aus, weil hier eine andere Gebührenordnung greift.

Selbstbehalt mindert Beitragserhöhungen
Manchmal genügen auch ein paar Änderungen am bestehenden Tarif, um die monatlichen Kosten für die private Krankenversicherung zu reduzieren. Eine Maßnahme ist die Erhöhung des Selbstbehalts. Für Selbständige ist das eine gute Alternative. Arbeitnehmer sollten die Sparvariante jedoch mit Vorsicht genießen, denn der Arbeitgeber beteiligt sich zwar am monatlichen Versicherungsbeitrag, aber in der Regel nicht am Selbstbehalt. Eine weitere Sparvariante eröffnet das Abspecken von Leistungen. So können Sie zum Beispiel auf das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt verzichten oder auf das Krankenhaustagegeld.

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