Private Krankenversicherung - Probleme beim Erstatten der Arztrechnung

22.05.2015 | Stand 02.12.2020, 21:16 Uhr

Private Krankenversicherungen stellen sich bei der vollständigen Übernahme der Arztkosten immer häufiger quer. Was Sie dagegen tun können:

Manche Behandlungsmethoden werden von privaten Krankenversicherungen nicht als "medizinisch notwendig" anerkannt. Dies hat zur Folge, dass die Unternehmen die Erstattung der Arztrechnung verweigern. Vor einigen Jahren jedoch war es noch üblich, dass private Krankenversicherungen den Patienten entgegen kamen und aus Kulanz Behandlungen bezahlt haben, die eigentlich nicht in ihren Leistungspflichten standen.

Der Eigenanteil bleibt
"Es ist zu beobachten, dass die Versicherer die Rechnungen auseinander nehmen und genau hinschauen", sagt Elke Weidenbach, Expertin für private Krankenversicherung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das ist nicht unbedingt zum Vorteil für den Versicherten. Zumal dieser die Arztrechnung in der Regel bereits im Voraus komplett überwiesen hat. Dass Patienten in Vorkasse treten, ist bei den privaten Anbietern gängige Praxis und wenn Sie Pech haben, begleicht Ihr Versicherer nicht alle Beträge und Sie bleiben auf einem Eigenanteil sitzen. Wenn es um die Diagnose und Behandlung geht, sind Ärzte bei Privatversicherten nicht gezwungenermaßen an einen Leistungskatalog gebunden, wie es bei gesetzlich Versicherten der Fall ist. Mediziner können wesentlich umfangreichere Untersuchungen veranlassen. Was jedoch medizinisch notwendig ist, entscheidet der Arzt ? da hat der Patient meist keinen Einblick.

Erstattung von Krankenhausrechnungen gestaltet sich schwierig
Private Krankenversicherungen lehnen immer häufiger die Kostenübernahme für teure stationäre Behandlungen ab, wenn sie der Ansicht sind, dass eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte. Außerdem ergeben sich oftmals Diskrepanzen, wenn der Privatpatient in der Klinik ankommt und automatisch davon ausgeht, dass Einbettzimmer und Chefarztbehandlung garantiert ist, sagt Weidenbach. Aber nicht jede Police deckt dies automatisch ab. Manchmal ist nur das Zweibettzimmer in der Police gedeckt und die Chefarztbehandlung gar nicht.

Was können Sie als Privatpatient tun?
"Der Patient muss seinen Versicherungsvertrag genau kennen", sagt Weidenbach. Es gibt unendlichen Pool an Tarifen in der privaten Krankenversicherung, die alle in anderem Umfang ärztliche Behandlungen erstatten. Als bestes Beispiel dienen Psychotherapien. In vielen Verträgen sind diese nicht in vollem Umfang und manchmal auch gar nicht gedeckt. Das sollte der Patient wissen, bevor eine Behandlung beginnt. "Bei größeren oder langfristigen Behandlungen, sollte man vorher mit seiner privaten Krankenversicherung sprechen, ob sie das auch erstattet", rät Weidenbach. Eine Zustimmung sollten Sie sich stets in schriftlicher Form geben lassen. Selbst wenn es um einen Aufenthalt in einer Spezialklinik geht, lohnt es, vorher Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse zu halten, ebenso wenn eine Behandlungsmethode ansteht, die außerhalb des Standards liegt.

Tipp: In den meisten Versicherungsverträgen werden Arzthonorare nach dem 3,5-fachen Gebührensatz erstattet, manche Policen erstatten aber lediglich den 2,5-fachen. Das sollte Sie Ihrem behandelnden Arzt unbedingt mitteilen, sonst bleiben Sie immer auf Mehrkosten sitzen.

Wird eine Arztrechnung nicht komplett erstattet, können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung wenden. Allerdings müssen Sie sich dann mit einer langen Bearbeitungsdauer des Falls rechnen. Er kann auch nur vermittelnd eingreifen.

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