Patientenrechte - Ist die angeratene OP wirklich nötig?

15.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:47 Uhr

Egal ob Knieprothese oder künstliches Hüftgelenk - in kaum einem Land kommen Patienten so häufig unters Messer wie in Deutschland. Wie Sie sich vor unnötigen Operationen schützen.

Eine Operation bringt mehr Geld als ein Rezept für ein Medikament oder Krankengymnastik. Diese simple Tatsache ist der Grund, warum in manchen Regionen Deutschlands häufiger operiert wird als anderswo. Die Rechercheergebnisse eines Journalistenteams in Zusammenarbeit mit IT-Experten, die diese regionalen Besonderheiten kürzlich an die Öffentlichkeit brachten, haben ein altbekanntes Thema wieder in den Fokus gerückt: in Deutschland wird zu viel operiert, vor allem an der Wirbelsäule. Was können Patienten tun, um sich zu schützen?

Das Journalistenteam hat gemeinsam mit Experten des Instituts für Theoretische Studien in Heidelberg und im Auftrag des WDR 130 Millionen Krankenhausaufenthalte von Patienten untersucht. Auffällig ist dabei, dass die häufigsten Eingriffe in Hessen stattfinden. Vor allem die Kreise Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Vogelsbergkreis, Hersfeld-Rotenburg und Waldeck-Frankenberg stechen zahlenmäßig hervor. "In Fulda wurden Menschen bis zu dreimal so häufig am Rücken operiert wie im Bundesdurchschnitt", heißt es auf der Website des WDR. Medizinisch seien diese Eingriffe nicht begründbar.

Insbesondere Wirbelsäulen gehören zu den lukrativsten Eingriffen im OP-Saal. Arzt und Krankenhaus erhalten ein höheres Honorar. Für Patienten heißt das, dass sie Eigenverantwortung übernehmen müssen und sich nicht blind auf die Empfehlung des Arztes verlassen sollten.

Informationspflicht des des behandelnden Arztes
Zwischen Arzt und Patient gibt es ein klar definiertes Verhältnis: der Arzt muss aufklären und informieren, der Patient einwilligen. Sollte sich der Patient zu irgendeinem Zeitpunkt falsch behandelt oder beraten fühlen, sollte er das kundtun. Vor allem sollte er sich alles genau erklären lassen. Wenn er etwas nicht versteht, sollte er nachfragen und keine Hemmungen haben, dies auch ein zweites oder drittes Mal zu tun.

Recht auf Zweitmeinung

Es kommt immer wieder vor, dass der Patient unsicher ist, ob die angeratene OP wirklich nötig ist. Dann sollte er einen weiteren Arzt aufsuchen und sich eine Zweitmeinung einholen. Denn gerade bei Wirbelsäulenbeschwerden ist die Frage nach der besten Behandlung oft nicht eindeutig zu beantworten.

Das Recht auf eine Zweitmeinung ist gesetzlich verankert. Wer das Einholen einer Zweitmeinung plant, sollte seinen Arzt darüber informieren und zu diesem Zweck um Aushändigung von Berichten, Laborwerten und Ergebnissen von Röntgenuntersuchungen bitten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten, wenn es sich um "mengenanfällig planbare Eingriffe" handelt, wie das Bundesgesundheitsministerium es formuliert.

Gemeint sind damit auch Operationen, die häufiger durchgeführt werden, als medizinisch notwendig wäre. Für welche Eingriffe genau diese Regelung gilt, ist allerdings noch nicht festgelegt. Wer sich unsicher ist, ob die Kasse die Kosten für die Zweitmeinung bezahlt, sollte vorher anrufen und sich eine Zusage schriftlich geben lassen.

Herausgabe der Patientenakte

Wer einen weiteren Arzt aufsuchen möchte, muss nicht das gesamte Diagnose-Prozedere erneut über sich ergehen lassen. Der Patient kann auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Er hat während der gesamten Behandlung das Recht, sämtliche Dokumente einzusehen! Von der Röntgenaufnahme über das Blutbild bis hin zum EKG. Der Patient darf sogar Kopien der Unterlagen anfordern. Röntgenbilder muss der Arzt leihweise zur Verfügung stellen. Der Patient muss diese der Praxis nach Gebrauch zurückgeben.

Am besten formuliert man sein Anliegen auf Einsicht in die Krankenakte schriftlich. Dann kann man sich nicht so leicht abweisen lassen. Außerdem kann man darin alle Dokumente auflisten, die man gerne sehen würde. So kann der Arzt auch nicht nur einen Teil der Unterlagen zur Verfügung stellen. Krankenunterlagen muss der Arzt mindestens zehn Jahre lang aufheben, Röntgenbilder sogar 30 Jahre.

Sind Ihre Versicherungen auf dem neuesten Stand? Mit dem Versicherungs-Vergleich einfach und schnell Anbieter, Kosten und Leistungen vergleichen und sparen." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>