Nasses Laub - Besser nicht ausrutschen

02.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:06 Uhr

Liegen Stra?en und Gehwege voller Laub, kann es f?r Passanten, Eigent?mer und Mieter gef?hrlich werden. Diese Stolperfallen sollten Sie kennen:

Bei nassem Herbstwetter sollten Fu?g?nger vorsichtig sein, dann k?nnen die Gehwege gef?hrlich glatt sein. Vorsicht gilt auch f?r die direkten Anwohner des Gehwegs, schlie?lich m?ssen sie Gefahren f?r Passanten gering halten. Eigent?mer und Mieter sollten die Pflicht zur Laubbeseitigung ernst nehmen, da im Haftungsfall teure Rechtsstreitigkeiten und hohe Schadenersatzsummen auf sie zukommen k?nnten", sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Wieviel Bordsteinpflege ist n?tig?
Exakte Vorgaben, wie oft der Gehweg gereinigt werden muss, gibt es f?r die Laubbeseitigung nicht. Es hei?t lediglich, dass das Laub regelm??ig entfernt werden muss. Doch was bedeutet das? Die Verbrauchersch?tzer aus Bremen verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az: 14 0742/07), wonach es weder notwendig noch zumutbar sei, den ganzen Tag den Besen in der Hand zu halten. Allerdings gilt eine Faustregel: Viel genutzte Wege bed?rfen mehr Pflegeaufwand als selten benutzte.

Das gilt f?r Eigent?mer
Eigent?mer sind verpflichtet, durch das Sauberhalten des Fu?wegs Unf?llen vorzubeugen. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, kann der Gesch?digte sich an alle Eigent?mer wenden oder sich alternativ einen einzelnen herauspicken. Dieser m?sste dann – im Falle einer Eigent?mergemeinschaft – die restlichen Miteigent?mer abklappern und entstehende Schadenersatzforderungen anteilig einsammeln.

Was m?ssen Mieter wissen?
Viele Mieter werden nun denken, das w?rde sie nicht betreffen. Doch das ist falsch. In vielen Mietvertr?gen ist vereinbart, dass die Mieter den Gehweg reinigen m?ssen. Der Vermieter muss daf?r Sorge tragen, dass sein Vermieter dieser Pflicht auch nachkommt. Verklagt ein Vermieter den Mieter, weil dieser seiner Reinigungspflicht nicht nachgekommen ist, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mieters, schreibt die Verbraucherzentrale Bremen.

Passanten m?ssen achtgeben
Bei Unf?llen k?nnen Gesch?digte nicht automatisch der Anwohner haftbar machen. Fu?g?nger und Jogger sollten ihr Verhalten unbedingt den Witterungsverh?ltnissen anpassen. Andernfalls k?nnte sie ein Mitverschulden treffen. In jedem Fall gilt: Eine gute Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall uners?tzlich. Eine Rechtsschutzversicherung kann manchmal nicht schaden.

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