Musterprozess - Das Ende hoher Finanzamt-Zinsen?

15.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:38 Uhr

Bei Steuernachzahlungen werden sechs Prozent Zinsen im Jahr fällig. Dagegen läuft jetzt ein Musterprozess. Wie betroffene Steuerzahler auf eine Rückzahlung pochen können.

Steuerzahler können gespannt auf den 17. August blicken. Denn an diesem Tag hat das Finanzgericht Münster über einen möglicherweise richtungsweisenden Fall zu entscheiden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen, wie der Verband schreibt. Hintergrund: Sehr mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat ? also sechs Prozent im Jahr. Biallo hat bereits beim Deutschen Steuerberaterverband nachgehakt, um herauszufinden, wie Verbraucher davon saftig profitieren können. In den meisten Fällen aber müssen Steuerzahler diesen hohen Zins tragen. "Angesichts der Niedrigzinsphase ist dieser Zinssatz eindeutig zu hoch", sagt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Der konkrete Fall
Besonders am Musterfall: Erstmals verhandelt ein Gericht einen wirklich aktuellen Fall. Es geht um eine Festsetzung, die im Januar 2016 erfolgte. Bei dem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen geht es um die Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr fest. Noch mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet (Finanzgericht Münster, Az.: 10 K 2472/16 E), schildert der BdSt den Fall.

Tipp: Steuerzahler, denen ebenfalls hohe Zinsen aufgebrummt wurden, sollten gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung verweisen Sie am besten auf das Musterverfahren beim Finanzgericht Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az.: I R 77/15). Bei erfolgreichem Ausgang des Gerichtsverfahrens können Antragssteller dann auf die Rückzahlung zu viel bezahlter Zinsen hoffen.

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>