Kfz-Versicherung - Strafen bei Kfz-Haftpflicht-Schwindel

26.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:45 Uhr

Versicherungsnehmer erhalten Rabatte bei der KFZ-Police, wenn sie sich entsprechend verhalten. Wer aber schummelt, muss mit Strafen rechnen.

Weniger Jahreskilometer, Alleinfahrer, Parken in der Garage: Wenn Sie bestimmte Bedingungen erf?llen, die das Risiko eines Schadens minimieren, gew?hren Ihnen die Kfz-Versicherer teils kr?ftige Nachl?sse bei der Haftpflichtpr?mie.

Verpflichten Sie sich zu diesen Verhaltensweisen, m?ssen Sie die angegebenen Bedingungen aber auch erf?llen. Sie sind schlie?lich Bestandteil Ihres Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrags. Parken Sie trotz Garage auf der Stra?e oder ?berschreiten wegen einer ungeplanten Auslandsreise die verabredet niedrige Kilometerpauschale, lassen als eingetragener Alleinfahrer auch mal die Freundin fahren etc., kann das f?r Sie richtig teuer werden. Denn Schummeln, ahnden die Versicherer mit saftigen Strafen.

Sp?testens nach einem Unfall f?llt die L?ge auf
Sie glauben, Ihre Schummelei wird schon nicht so leicht entdeckt werden? Vorsicht, Schummeln mag vielleicht eine Weile gut gehen. Sp?testens aber, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bekommen Sie heftige Probleme.

Denn wenn es zum Schaden kommt und Sie oder der Unfallgegner Ihrer Versicherung diesen Schaden melden, m?ssen Sie auch immer damit rechnen, dass Ihre Angaben im Vertrag kontrolliert werden. Verr?terisch sind zum Beispiel Werkstattrechnungen oder Gutachterberichte, auf denen Ihr aktueller Kilometerstand verzeichnet ist.

Hier sieht der Sachbearbeiter gleich, ob Sie Ihr j?hrlich vereinbartes Kilometerbudget eingehalten haben oder nicht. Aufschlussreich ist auch der Unfallbericht der Polizei, in dem steht, wo der Schaden passiert ist und wer genau der Fahrer war. Aber auch, wenn Sie keinen Schaden melden, k?nnen Sie in Erkl?rungsn?te geraten, wenn Ihre Versicherung spontan bestimmte Daten bei Ihnen abfragt, was bei vielen Gesellschaften ?brigens turnusm??ig der Fall ist.

? Machen Sie hier bewusst falsche Angaben, kann Ihnen die Gesellschaft auch noch Vorsatz nachweisen.

1.000 Euro Strafen k?nnen drohen
Werden Sie entdeckt, droht Ihnen im g?nstigsten Fall, dass Sie nur den teureren Beitrag, r?ckwirkend zu Beginn des Versicherungsjahres nachzahlen m?ssen. Denn nicht immer muss ja Vorsatz hinter der Schummelei stecken. Gerade bei langj?hrigen Vertr?gen kann es schon mal vorkommen, dass Sie tats?chlich vergessen haben, Ver?nderungen zu melden. Das ist menschlich verst?ndlich, auf eine milde Strafe pochen, k?nnen Sie aber trotzdem nicht.

Denn rein rechtlich haben Sie durch das Nichteinhalten der Vertragsbedingungen eine Vertragsverletzung begangen, sei diese nun geplant gewesen oder auch nicht. Was genau an Strafen droht, hat aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gerade bei insgesamt zehn Kfz-Versicherern nachgefragt:

? Die Axa zum Beispiel erkl?rt, dass sie bei einem Schaden durch einen unberechtigten Fahrer oder dadurch, dass das Auto nicht, wie vereinbart, nachts in der Garage steht, die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung um 500 Euro erh?hen kann. Noch gravierender sind die Strafen, wenn Sie beim absichtlichen Schummeln erwischt werden.
? Die Provinzial zum Beispiel fordert in so einem Fall eine Vertragsstrafe von 500 Euro von Ihnen.
? Bei der W?rttembergischen werden Sie sogar mit 1.000 Euro zur Kasse gebeten.
? Weitere sieben Anbieter verdoppeln in so einem Fall die Pr?mie f?r das laufende Versicherungsjahr.
? Besonders hart zeigt sich die Cosmos Direkt, die ? anders als die Konkurrenz ? bereits bei leicht fahrl?ssiger Nichtanzeige von ?nderungen eine Vertragsstrafe vorsieht.

Tipp: Schummeln f?r g?nstigere Beitr?ge bei der Kfz-Versicherung lohnt sich nicht. Die Chance, dass Sie auffliegen und dann deutlich mehr bezahlen m?ssen, ist relativ gro?. Wenn Sie sparen m?chten, suchen Sie sich lieber eine g?nstige Kfz-Versicherung.

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