Kfw-Förderung - Schutz vor Einbrechern

27.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:52 Uhr

Der Bund stockt die Mittel für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz auf. Wer jetzt einen Antrag stellt, muss sich aber gedulden.

Die Mittel sind begehrt. 18 Millionen Euro hatte der Bund für private Präventionsmaßnahmen gegen Einbrecher seit dem Start des Programms im November 2015 bereitgestellt. Seit September ist der Fördertopf leer. Doch schon bald fließt frisches Geld nach - mehr Geld als bisher. Mit 50 Millionen Euro fördert der Bund im Jahr 2017 den Einbruchschutz.

Das Bundeshaushaltsgesetz ist beschlossene Sache, es fehle nur noch die letzte Unterschrift, dann können die Zuschüsse ausbezahlt werden, erklärt eine Sprecherin der KfW.
10 Prozent der Kosten

Schon jetzt können Mieter und Wohnungseigentümer einen Antrag stellen und sich so den Zuschuss "reservieren". Der Staat übernimmt zehn Prozent der Investitionskosten - mindestens 200 und höchstens 1500 Euro. Wenn zusätzlich Umbauten zur Barrierefreiheit vorgenommen werden, steigt der Zuschuss auf bis zu 6250 Euro.

Fördergeld gibt es unter anderem für:

- Nachrüstsysteme an Haus- und Wohnungstüren.
- Einbruchshemmende Fenster, Gitter und Rolläden.
- Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Beleuchtungen.

Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, hat die KfW ein Webportal eingerichtet (public.kfw.de/zuschussportal-web). Mieter und Wohnungseigentümer erhalten darauf zeitnah eine Rückmeldung zur Förderfähigkeit und Zuschusshöhe für ihre Umbauvorhaben.

Zudem unterstützt der Bund einbruchshemmende Maßnahmen mit einem günstigen Kredit, der Zins­satz beträgt aktuell 0,75 Prozent. Darüber hinaus stellen Regionen und Kommunen Fördertöpfe bereit. Nicht zuletzt kann ein der Teil der Kosten für den Schutz vor Langfingern beim Finanzamt abgesetzt werden.

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