KfW-Darlehen - Die Förderdarlehen der KfW haben eigene Regeln

14.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:59 Uhr

Sie wollen ein günstiges Darlehen für die eigenen vier Wände? Dann lohnt ein Blick auf die Programme der KfW. Doch Vorsicht, nicht alle Verträge erlauben eine Sondertilgungen.

Sie wollen ein günstiges Darlehen für die eigenen vier Wände? Dann lohnt ein Blick auf die Programme der KfW. Doch Vorsicht, nicht alle Verträge erlauben eine Sondertilgungen.

Die (Kreditanstalt für Wiederaufbau) KfW unterstützt Menschen dabei, ihr Wohneigentum zu bauen und zu erhalten. Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, können Sie über das Wohneigentumsprogramm derzeit einen Kredit mit zehnjähriger Zinsbindung ab 1,9 Prozent Sollzins erhalten. Zusätzlich können Sie hier geldwerte Zuschüsse beantragen. Dafür gibt es für die verschiedenen Förderprogramme eigene Spielregeln, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Zum Beispiel sind die Darlehenssummen bei der KfW auf 50.000 Euro begrenzt, wenn Sie kein Effizienzhaus bauen.

Auch beim Thema Sondertilgung hat die KfW strenge Vorgaben. So sind gerade beim beliebten Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) keine Extrazahlungen möglich. Größere Sondertilgungen zur Verkürzung der Rückzahldauer sind somit nicht drin. Wollen Sie das Darlehen früher begleichen, geht das nur auf einen Schlag. Dann fallen allerdings Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung an. ?Das Wohneigentumsprogramm ist ein reines KfW-Produkt und wird nicht vom Bund gefördert, daher entfällt die Sondertilgungsoption?, begründet Sybille Bauernfeind von der KfW-Pressestelle das Manko. Beim Programm 159 (altersgerecht Umbauen, Beseitigung von Hochwasserschäden) besteht der gleiche Nachteil.

Wenn Sie sich allerdings für den Kauf oder Bau eines Effizienzhauses entscheiden, können Sie Programme der KfW nutzen, die energieeffizientes Wohnen unterstützen. So sind etwa die Programme 153 (energieeffizient Bauen) und 151 (energieeffizient Sanieren) vom Bund zinsbegünstigt. Hier sind Sondertilgungen zu festgelegten Terminen und in vorbestimmter Höhe gestattet.

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