Immobilienkauf - Was passiert mit der Gebäudeversicherung?

22.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Wer eine Immobilie erwirbt, kauft die bestehende Wohngebäudeversicherung gleich mit. Immobilienkäufer sollten auf die Übergangsphase achten.

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Für Hausbesitzer ist diese Police absolut notwendig. Daher sollten Immobilienkäufer während Übergangsphase eines Erwerbs genau auf den aktuellen Versicherungsstatus achten.

Auf die bestehende Gebäudeversicherung achten
Diese Fakten sollten Verbraucher kennen: Wird ein Haus verkauft, so geht eine bereits für die Immobilie vorhandene Wohngebäudeversicherung nach dem Grundbucheintrag auf den neuen Eigentümer über. Bis dies geschehen ist, bleibt der alte Eigentümer weiterhin im Status des Versicherungsnehmers und der Versicherungsgesellschaft zur Beitragszahlung verpflichtet. Dies ist auch dann der Fall, wenn laut Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahren der Immobilie schon auf den Käufer übergegangen sind.

Käufer sollten daher den Verkäufer gezielt nach der Wohngebäudeversicherung fragen und sich die Versicherungspolice sowie den Beleg für die Beitragszahlung zeigen lassen. Nur so können sie sicher sein, dass die Wohngebäudeversicherung wirklich Schutz bietet.
Dies ist auch deshalb von Bedeutung, da ein Käufer innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag die Versicherung kündigen kann, um sich bei Bedarf bei einem anderen Unternehmen zu versichern.

Keine Informationspflicht der Versicherung
Bei einem Fall vor dem Thüringer Oberlandesgericht (Az.4 U 574/06) hatte ein Mann während des Sommers ein Haus erworben. Kurz bevor er im Dezember desselben Jahres als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, brannte dieses jedoch ab. Dabei stellte sich heraus, dass kein Versicherungsschutz mehr für die Immobilie bestand, da der Verkäufer die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte.

Die Thüringer Richter entschieden, dass die Versicherung den Käufer nicht über offen stehende Beiträge und somit über einen möglichen drohenden Verlust des Versicherungsschutzes informieren muss. Dies muss sie erst ab dem Eintrag ins Grundbuch. Der Käufer hat sich selbst darum zu kümmern, ob die Versicherung bezahlt ist.

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