Immobilie - Per Versteigerung ins Eigenheim

19.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:17 Uhr

Der Hauskauf per Immobilienversteigerung ist meist günstiger als der Direktkauf. Es gilt jedoch, die drohenden Fallstricke zu kennen.

Sie wollen eine Immobilie ersteigern? Dann sollten Sie im Vorfeld alle Vor- und Nachteile unter die Lupe nehmen, da die Preise bei Wohnungen und Häuser, die per Versteigerung veräußert werden, zwar günstiger sein können als bei einem Direktkauf, womöglich aber auch unkalkulierbare Risiken in sich bergen.

Dazu Peter Czauderna, Leiter Baufinanzierung im Privatkundengeschäft der Hypovereinsbank: "Gerade in der aktuell sehr nachfragestarken Immobilienmarktsituation muss bei Objekten, die in die Zwangsversteigerung kommen, umso genauer auf mögliche Mängel wie schlechte Lage, Bausubstanz, Renovierungsstau, fehlende funktionale Flächenaufteilung geachtet werden."

Versteigerung per Anzeige oder im Internet
Meist werden Immobilien, die für eine Versteigerung ausgeschrieben sind, per Anzeigen auf Onlineportalen oder Tageszeitungen angepriesen. Darüber hinaus finden Sie entsprechende Objekte bei Aushängen der Amtsgerichte und auf dem Internetportal www.zvg-portal.de, wo Sie Termine für Immobilienversteigerungen abrufen können.

Damit Sie an einer Versteigerung teilnehmen können, müssen Sie vorab zehn Prozent des Verkehrswertes der Immobilie an das Amtsgericht zahlen, und zwar rechtzeitig, damit es zum Versteigerungstermin eingegangen ist. Neben Vorab-Überweisungen werden im Gegensatz zu Bargeld-Zahlungen auch Bankbürgschaften, Verrechnungsschecks und Bundesbankschecks akzeptiert.

Bevor Sie jedoch im nächsten Schritt die Immobilie ersteigern, sollten Sie ausreichend Informationen über das Objekt einholen, um hinterher keine bösen Überraschungen zu erleben.

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Amtsgericht informiert Sie über den zuständigen Rechtspfleger, der Auskünfte über Grundbuchauszüge gibt, den Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung veranlasst hat. Zudem stellt es das Gutachten zur Verfügung, mit dem der Verkehrswert bestimmt wurde.

Nicht die Katze im Sack kaufen
Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg weiß aus Erfahrung: "Eine Immobilie zu ersteigern kann sehr risikoreich sein. Dann nämlich, wenn der Immobilienbesitzer noch darin wohnt und Ihnen eine Besichtigung verweigert, zu der er nicht verpflichtet werden kann. In diesem Falle haben Sie keine Möglichkeit, den eigentlichen Zustand der Immobilie herauszufinden. So können die Kosten für Sanierung und Modernisierung nicht kalkuliert werden, was den nötigen Finanzierungsbedarf nicht ermitteln lässt."

Bereiten Sie sich gut vor
Nehmen Sie vorab Kontakt mit dem Besitzer auf und bitten Sie um eine Besichtigung. Kommt es dazu, kann es hilfreich sein, einen Experten wie beispielsweise einen Architekten zur Begutachtung hinzuziehen.

Dazu der Experte Peter Czauderna: "Wir empfehlen im Zweifel keine Risiken durch fehlende Außen- und Innenbesichtigungen sowie fehlende Objektüberprüfungen durch einen Sachverständigen einzugehen. Daher sollte man keine Käufe ohne Objektüberprüfung und Finanzierungszusage bzw. Beratung durch eine Bank durchführen."

Tipps für eine erfolgreiche Auktion
Legen Sie Ihr maximales Höchstgebot fest. Dabei sollten Sie bedenken, dass eine Immobilie in der Regel nur dann versteigert wird, wenn diese nicht zum üblichen Marktpreis veräußert werden konnte. Der Kaufpreis sollte deshalb unter den im Gutachten genannten Immobilienwert liegen. Wichtig zu wissen: Sie können die Immobilie nach dem Zuschlag nur dann wirklich erwerben, wenn der Gläubiger zustimmt und mit dem erzielten Preis der Versteigerung einverstanden ist.

Haben Sie die Immobilie ersteigert, müssen Sie innerhalb von bis zu sechs Wochen den Kaufpreis inklusive der Nebenkosten wie Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer zahlen. In diesem Zeitraum muss Ihre mögliche Fremdfinanzierung geregelt sein.

Aber auch nach der Ersteigung der Immobilie bleiben Restrisiken für Sie bestehen. So haben Sie beispielsweise kein Rücktrittsrecht, auch wenn die Immobilie nachträglich Mängel aufweist, die Sie im Vorfeld nicht eruieren konnten. Weiterhin kann es passieren, dass der bisherige Eigentümer nicht freiwillig die Immobilie räumt und Sie eine aufwändige Zwangsräumung beantragen müssen. Schwierig kann es auch werden, wenn das Objekt vermietet ist. Kündigen können Sie in diesem Fall nur wegen Eigenbedarf, was ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen kann.

"Die Risiken könnten dagegen bei freiwilligen Versteigerungen weniger zum Tragen kommen, zum Beispiel bei Versteigerungen infolge von Erbauseinandersetzungen. Auf der anderen Seite zeigen sich folgende Vorteile: Es fallen keine Maklergebühren an und unter Umständen ergibt sich ein günstiger Kaufpreis, da ein Angebot nicht allgemein oder nur einem kleinen Kreis bekannt ist", so der Experte der Hypovereinsbank, der abschließend noch auf folgenden Aspekt hinweist: "Interessenten sollten unbedingt eine valide Kenntnis über bestehen bleibende Rechte haben ? diese könnten die Finanzierungsmöglichkeit stark einschränken."

Fazit: Sicherlich können Sie Immobilien günstig ersteigern. Sie sollten jedoch nicht zuschlagen, ohne sich vor Ort über den Zustand des Objekts vergewissert zu haben. Und beachten Sie die möglichen Risiken, damit der Immobilienerwerb nicht zur Geldfalle wird.

Tipp: Führen Sie schon vor der Versteigerung ein Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank und regeln alle notwendigen Schritte. Als günstige Anbieter für Baufinanzierungen bieten sich Hypovereinsbank, ING-Diba und Degussa Bank an.

Baugeld-Vergleich: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen Baugeldkonditionen überregionaler und regionaler Anbieter." class="more" domain="www.donaukurier.de"%>