Herbst-Laub - Besser nicht ausrutschen

17.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:21 Uhr

Liegen Straßen und Gehwege voller Laub, kann es für Passanten, Eigentümer und Mieter gefährlich werden. Diese Stolperfallen sollten Sie kennen:

Wenn die Blätter fallen, sollten Fußgänger vorsichtig zu sein. Das gilt vor allem, wenn der Belag noch nass ist. Doch auch die direkten Anwohner des Gehwegs sind gefordert und angehalten, sich um diesen zu kümmern. ?Eigentümer und Mieter sollten die Pflicht zur Laubbeseitigung ernst nehmen, da im Haftungsfall teure Rechtsstreitigkeiten und hohe Schadenersatzsummen auf sie zukommen könnten", sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Wieviel Bordsteinpflege ist nötig?
Genaue Vorschriften, wie oft gereinigt werden muss, gibt es für die Laubbeseitigung nicht, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bremen. Das Laub müsse jedoch ?regelmäßig entfernt werden? - eine dehnbare Auslegung. Die Verbraucherschützer aus der Hansestadt verweisen daher auf eine Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az: 14 0742/07), wonach es weder notwendig noch zumutbar sei, den ganzen Tag den Besen in der Hand zu halten. Faustregel: Viel genutzte Wege bedürfen mehr Pflegeaufwand als selten benutzte.

Das gilt für Eigentümer
Eigentümer sind verpflichtet, durch entsprechende Reinigung Unfällen vorzubeugen. Ein Geschädigter kann sich an alle Eigentümer wenden oder sich alternativ einen herauspicken. Dieser müsste dann ? im Falle einer Eigentümergemeinschaft ? die restlichen Miteigentümer abklappern und das Geld anteilig einsammeln.

Was müssen Mieter wissen?
Viele Mieter werden nun denken, das würde sie nicht betreffen. Falsch. In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass sie den Gehweg reinigen müssen. Der Vermieter hat jedoch dafür zu sorgen, dass sein Vermieter dieser Pflicht auch nachkommt. Verklagt ein Vermieter den Mieter, weil dieser seiner Reinigungspflicht nicht nachgekommen ist, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mieters, schreibt die Verbraucherzentrale Bremen.

Passanten sollten aufpassen
Bei Unfällen ist nicht automatisch der Anwohner haftbar zu machen. Fußgänger und Jogger sollten ihr Verhalten unbedingt den Witterungsverhältnissen anpassen. Andernfalls könnte Sie eine Mitschuld treffen.

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