Fiskus - 10 Tipps für den Steuerendspurt

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Zehn Tipps, wie Sie 2017 noch die Weichen für eine üppige Steuererstattung stellen.

Haben Sie das ganze Jahr hart gearbeitet und brav Steuern bezahlt? Dann wird es Zeit, sich selbst mal was zu gönnen. Clevere Steuerzahler nutzen die besinnliche Vorweihnachtszeit, um sich selbst mit vorgezogenen Geschenken eine Freude zu machen. Doch die Zeit läuft ? nach Silvester ist es aus mit der vorzeitigen Bescherung auf Kosten des Finanzministers. 10 Tipps für jedermann, um kurz vor Jahresende Steuern zu sparen oder Fördertöpfe anzuzapfen.

1. Heiraten oder versöhnen
Wenn Sie noch 2017 heiraten, sichern Sie sich den Splitting-Vorteil für das gesamte Jahr. Das lohnt sich besonders, wenn beide unterschiedlich gut verdienen. Haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt, kann ein Versöhnungsversuch den Splitting-Vorteil rückwirkend für das ganze Jahr retten und damit kräftig Steuern sparen.

2. Kosten konzentrieren
Steuerzahler können die Ausgaben fürZahnersatz, Medikamente und Brillen als außergewöhnliche Belastung geltend machen, sofern die Krankenkasse nicht einspringt. Einen Eigenanteil müssen Steuerzahler aber alleine schultern. Dieser richtet sich nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen. Wer Ausgaben zum Beispiel für eine teure Zahnbehandlung im alten Jahr bündelt, nimmt die Selbstkostenhürde schneller.

3. Riester

Riestern belohnt Vater Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Um die optimale Förderung zu kassieren, zahlen Sie bis Jahresende vier Prozent Ihres letztjährigen Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) abzüglich Zulage in einen Riester-Vertrag ein. Als Lediger ohne Kinder erhalten Sie rückwirkend für das gesamte Jahr 154 Euro Grundzulage - demnach müssen Sie noch maximal 1.946 Euro selbst aufbringen. Ab 2018 steigt die Zulage auf 175 Euro. Wer bereits einenRiester-Renten-Vertrag hat, sollte die Zulage für 2015 bis Jahresende beantragen. Sonst verfällt der Förderanspruch.

4. Handwerkerkosten
Für Handwerkerarbeiten gewährt das Finanzamt einen Steuerbonus von maximal 1.200 Euro. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Lohnkosten ohne Material bis zu einem Rechnungsbetrag von 6.000 Euro. Mit dem richtigen Timing kassieren Sie den Bonus doppelt. Wer 2017 noch eine Baumaßnahme in Angriff nimmt, sichert sich mit der Bezahlung einer Abschlagsrechnung im alten Jahr den vollen Steuerrabatt. 2018 wird dann der Rest bezahlt - und das Finanzamt lässt im Idealfall noch einmal den gleichen Bonus springen.

5. Antragsfristen nicht versäumen
Als Arbeitnehmer ohne weitere Nebeneinnahmen haben sie vier Jahre Zeit, um freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Für 2013 läuft die Abgabefrist am 31. Dezember 2017 ab. Verpassen Sie den Termin, verschenken sie bares Geld - im Schnitt erhalten Steuerzahler 935 Euro zurück. Haben Sie es bisher versäumt, für Ihren Nachwuchs Kindergeld zu beantragen, können Sie das noch bis Ende Dezember rückwirkend für die vergangenen vier Jahre einfordern. Ab Januar 2018 ist das nur noch für sechs Monate rückwirkend möglich.

6. Berufliche Ausgaben vorziehen
Das Finanzamt erkennt pauschal 1.000 Euro als Werbungskosten an, falls Arbeitnehmer keine höheren berufsbedingten Ausgaben - etwa für Fortbildungen, Fachliteratur und Fahrtkosten - nachweisen. Wer größere Anschaffungen plant, die ohnehin im nächsten Jahr für die berufliche Tätigkeit benötigt werden, kann diese Ausgaben vorziehen und so seine Abgabenlast für 2017 senken.

7. Freibetrag eintragen lassen
Wollen Sie sich die Steuererstattung für 2017 vorzeitig sichern? Das können Sie durch die Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrages erreichen. Das geht auch mit zweijähriger Gültigkeitsdauer. Dazu müssen Sie bei Ihrem Finanzamt bis zum 30. November 2017 einen "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen.

8. Lohnsteuerklasse optimieren
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch im nächsten Jahr optimal sind und gegebenenfalls noch bis Ende Dezember Änderungen beantragen. Die optimale Lösung können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums (www.bmf-steuerrechner.de) austüfteln. Rechnet einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit oder anderen Lohnersatzleistungen, kann eine günstigere Steuerklasse die Leistungen erhöhen. Entscheidend ist in der Regel die zu Jahresbeginn gültige Steuerklasse. Für ein optimales Elterngeld muss die günstigere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes eingetragen sein.

9. Wohnungsbauprämie sichern
Haben Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen und übersteigt Ihr Einkommen nicht die maßgebliche Grenze von 25.600 / 51.200 Euro (Ledige / Verheiratete), haben Sie Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie (WoP). Sie beträgt 8,8 Prozent auf alle Einzahlungen bis maximal 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete). Um die Prämie zu bekommen, können Sie noch bis Ende Dezember 2017 den Vertrag mit einer Sonderzahlung auffüllen. Wichtig: Der WoP-Antrag für 2015 muss spätestens am 31. Dezember 2017 bei Ihrer Bausparkasse eingegangen sein.

10. Investmentdepot umschichten
Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2017 steuerfrei verkauft werden. Kursgewinne, die ab 1. Januar 2018 auf diese alten Anteile neu entstehen, bleiben künftig nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger steuerfrei. Darüber hinaus verlangt das Finanzamt dann Abgeltungsteuer. Den Freibetrag kann man vervielfachen, in dem man vor Jahresende Fondsanteile auf nahe Angehörige überträgt.

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