Finanzagenten - Abzocke nimmt weiter zu
Polizei und Verbraucherschützer warnen schon seit längerem davor, sich als Finanzagent zur Verfügung zu stellen. Doch Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen, dass die Fälle zunehmen. Wer mitmacht, dem drohen empfindliche Strafen.
Doch Vorsicht: Wer darauf reinfällt und sich daran beteiligt, macht sich der Geldwäsche schuldig. Ihm drohen empfindliche Strafen (siehe Paragraph 261 Strafgesetzbuch). Sich herauszureden, man habe von dieser Masche nichts gewusst, dürfte nicht viel bringen, da bereits seit geraumer Zeit davor gewarnt wird. Wie jüngste Zahlen des Bundeskriminalamts BKA und der Finanzaufsicht Bafin zeigen, ist allein die Zahl der Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz 2010 um 22 Prozent auf gut 11.000 Meldungen angestiegen – laut BKA-Präsident Jörg Ziercke bedeutet das einen absoluten Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetztes im Jahr 1993. Mehr als jede vierte Verdachtsanzeige (knapp 3.100) stand dabei im Zusammenhang mit Finanzagenten – ein Zuwachs von fast 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Finanzagenten stellen ihr Privatkonto für Geldwäsche zur Verfügung
Finanzagenten werden von Kriminellen angeworben, damit sie ihr Privatkonto für Geldwäsche zur Verfügung stellen. Sie sollen Gelder, die auf ihrem Konto eingehen, gegen Provision an Hintermänner im Ausland weiterleiten. Oft stammen die Gelder, die auf den Konten der Finanzagenten eingehen, aus per Phishing ausgeplünderten Online-Bankkonten, wie das BKA mitteilt. 2010 hätten sich die Phishing-Fälle (Passwort-Fishing) beim Onlinebanking um gut 80 Prozent auf 5.331 Fälle erhöht. Daher sei der Bedarf an Finanzagenten gestiegen.
Derzeit sei zu beobachten, dass Finanzagenten dazu übergehen, die Gelder nicht mehr unmittelbar abzuheben und sie über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten. Häufig würden die Summen nun an einen weiteren Finanzagenten überwiesen, um den Geldfluss besser zu verschleiern. Außerdem kaufen die Finanzagenten immer häufiger hochwertige Waren wie Computer oder Handys für das Geld und verschicken die Produkte dann gegen Provision an von den Hintermännern angegebene Adressen. Die Finanzagenten werden aber häufig auch selbst zu Opfern. Widerruft nämlich die Person, die Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, die Überweisung an ihn und hat er das Geld bereits weitergeleitet, bleibt er selbst auf dem Schaden sitzen – und muss natürlich auch die strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens tragen. Darüber hinaus droht Ärger mit der Bafin: Da die Finanzagenten für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie aus Sicht der Behörde gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Und die ist erlaubnispflichtig.
Tipp: Reagieren Sie niemals auf Anzeigen oder Mails, in denen Finanzagenten oder ähnliches gesucht werden. Wer sich dafür zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.
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Biallo & Team
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