Erbrecht - So sichern Sie Ihr Testament richtig ab

22.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Wer sein Testament schreibt oder ändert, ist oft älter als 70. Das kann den letzten Willen angreifbar machen ? zum Beispiel wenn unzufriedene Verwandte eine Demenz vermuten.

Anfechtung nach Testamentseröffnung
Am Ende ist alles andere als sicher, ob der letzte Wille des Erblassers tatsächlich Wirkung entfaltet. Viele Streitereien ums Erbe landen vor Gericht. "Unzufriedene Verwandte machen ihre Einwendungen meist schon bei der Testamentseröffnung geltend", erklärt Rechtsanwältin Sandra Ruppin. "Mit einer Anfechtung können sie dann zum Beispiel die Testierfähigkeit in Frage zu stellen." Die Juristin hat für die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein Buch über Rechtsfragen in Zusammenhang mit Demenz geschrieben. Das Erbrecht spielt darin eine wichtige Rolle. Denn Verwandte können das Testament leichter anfechten, wenn der Erblasser schon ein höheres Alter hatte und es Anzeichen für eine Demenz gab. Allerdings müssen die Erben bzw. Enterbten die fehlende Testierfähigkeit beweisen. Das dauert und erfordert normalerweise viele Zeugenaussagen ? von Hausarzt und Pflegern, von Freunden und Verwandten. Demente sind nicht unbedingt testierunfähigUm mit einem häufigen Irrtum aufzuräumen: Wer eine Erkrankung wie Demenz hat, ist nicht zwangsläufig geschäfts- oder testierunfähig. Entscheidend für die Wirksamkeit eines Testaments ist, dass der Verfasser den Inhalt und die Bedeutung seiner Willenserklärung voll erfasst hat. Da Alzheimer und ähnliche Erkrankungen normalerweise langsam und schleichend verlaufen, können einige Betroffene noch Jahre nach der Diagnose wirksam Testamente schreiben oder auch ändern.

So schützen Sie ihr Testament
Sind Sie in einem höheren Alter und fürchten, dass später einmal Streit um ihr Testament ausbricht? Dann sollten Sie Ihren letzten Willen gut absichern.

Fachärztliches Attest: Ein fachärztliches Gutachten ist vor allem sinnvoll, wenn sich erste Anzeichen einer eingeschränkten Geisteskraft zeigen. Im Fall von Demenz gibt es spezielle Tests, um eine Erkrankung zu diagnostizieren bzw. auszuschließen. Diese Untersuchungen bieten vor allem Neurologen und Psychiater an. Kosten von 250 Euro aufwärts sind üblich. Die Krankenkassen übernehmen diese generell nicht.

Beurkundung beim Notar: Wenn Sie Ihr Testament notariell beurkunden lassen, verhindern Sie vor allem einen späteren Streit um die Echtheit des Dokuments. Der Notar überprüft Ihre Identität und nimmt das Testament in Verwahrung. Wer nicht mehr in der Lage ist, sein Testament selbst und handschriftlich zu verfassen, kann es vor dem Notar mündlich erklären oder ihm eine zum Beispiel maschinenschriftliche Erklärung übergeben. Der Notar soll auch die Testierfähigkeit feststellen. Allerdings hat das nicht die gleiche Beweiskraft wie ein ärztliches Gutachten. Rechtsanwältin Sandra Ruppin: "Die Beurkundung gilt nur als Indiz für die Testierfähigkeit. Der Notar kann nicht in einem relativ kurzen Gespräch den Geisteszustand seines Gegenübers überprüfen. Dafür ist er nicht ausgebildet." Die Kosten für eine notarielle Beurkundung richten sich nach den finanziellen Werten, um die es geht. Beispiel: Liegt der Geschäftswert eines Einzeltestaments bei 10.000 Euro, wird generell eine Gebühr von 160 Euro fällig. Ab 50.000 Euro sind es 300, ab 100.000 Euro 470 Euro Gebühr.

Amtliche Verwahrung: Deutlich kostengünstiger ist es, wenn Sie Ihr Testament beim Amtsgericht, das gleichzeitig das zuständige Nachlassgericht ist, verwahren lassen. Dafür zahlen Sie pauschal und einmalig 75 Euro. Dazu kommen 18 Euro für die Eintragung ins "Zentrale Testamentsregister". Dieses Register gibt es seit 2012. Es wird in allen Sterbefällen geprüft, um sicherzustellen, dass jede registrierte Urkunde im Nachlassverfahren beachtet wird. Auch vor dem Notar erstellte Testamente landen in diesem Register. Die amtliche Verwahrung hat den großen Vorteil, dass das Testament auch wirklich gefunden wird. Wer dagegen seinen letzten Willen zu Hause aufbewahrt, läuft Gefahr, dass die Verfügung nicht oder nicht rechtzeitig auftaucht. Oder dass Erben ein Testament, das ihnen nicht passt, einfach verschwinden lassen.

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