Diesel-Manipulation - Richter lehnt Audi-Rückgabe ab

25.08.2016 | Stand 02.12.2020, 19:23 Uhr

Ein Audi-Käufer wollte sein Auto zurückgeben. Das Landgericht Düsseldorf lehnte das ab. Außerdem: Lösung im VW-Zuliefererstreit in Sicht.

VW kommt nicht aus den Schlagzeilen, fast jeden Tag gibt es neue Meldungen aus Wolfsburg. Das lässt vermutlich auch die Vorstandsschafft in Ingolstadt, sprich bei der Tochter Audi, nicht kalt. Am 23. August 2016 mussten sich die Richter am Landgericht Düsseldorf mit dem Fall eines Audi-Kunden beschäftigen (Az.: 6 O 413/15). Der Kunde hatte einen Audi A 4 Diesel gekauft und möchte diesen Erwerb nun rückgängig machen. Diese Forderung wiesen die Juristen zurück. Er hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, hieß es zur der Begründung. Das habe das Autohaus auch getan angeboten.

Kommt das Ende des VW-Zuliefererstreits?
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zeichnet sich beim Zulieferstreit bei Volkswagen eine Lösung ab. Das dürfte nicht nur bei Beschäftigten der entsprechenden Unternehmen wohlwollend zur Kenntnis genommen werden. Denn zuvor hieß es, die angestrebte Kurzarbeit könnte die Arbeitsagentur zehn Millionen Euro pro Woche kosten.

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