Berufsunfähigkeitsversicherung - Was Versicherungsmakler nicht sagen dürfen

10.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:38 Uhr

Bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen Versicherungsmakler. Bei welchen Phrasen Sie jedoch hellhörig werden sollten.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, kann sich von einem Versicherungsmakler beraten lassen. Schließlich finden sich auf dem Markt eine Vielzahl von Angeboten. Aber Vorsicht: Nicht immer ist diese Beratung wirklich hilfreich. Das gilt vor allem, wenn er Sie statt mit Argumenten mit Phrasendrescherei und aller Macht zum Vertragsabschluss bewegen will. Einige der schlimmsten (und für Sie folgenreichen) Phrasen finden Sie hier:

Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer die richtige Wahl"

Das behaupten nicht nur Einfirmenvertreter wie der klassische Herr Kaiser, die ohnehin nur eine einzige Berufsunfähigkeitsversicherung verkaufen können. Auch Makler mit mehreren Angeboten legen sich gerne auf die für sie selbst lukrativste Berufsunfähigkeitsversicherung fest. Aber es gibt diese eine, immer gute Versicherung nicht! Je nach Beruf, Alter oder Höhe der Rente kann jeweils eine ganz andere Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige Wahl sein. Kompetente Versicherungsmakler bieten Ihnen einen Marktüberblick. Sie zeigen, welche drei bis fünf Versicherungen für Sie infrage kommen und wie Sie sich unterscheiden. Lassen Sie sich immer auch die Angebote von Direktversicherern zeigen, auch wenn die für Makler wegen der geringeren Provisionen nicht so interessant sind.

Gesundheitsfragen sind nicht so wichtig"

Das ist ausgemachter Unsinn! Die Gesundheitsfragen entscheiden darüber, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt bekommen. Werden Gesundheitsfragen absichtlich nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet, hat die Berufsunfähigkeitsversicherung noch Jahre später die Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen und die Rentenzahlung zu verweigern. Die Gesundheitsfragen sollten Sie immer eigenständig und in Rücksprache mit Ihren Ärzten beantworten. Lassen Sie sich vom Vertreter oder Makler niemals dazu verleiten, einzelne Fragen falsch oder unvollständig zu beantworten.

Abstrakte Verweisung spielt keine Rolle

Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein abstraktes Verweisungsrecht, kann sie die Rentenzahlung verweigern, wenn Sie zwar berufsunfähig sind, in einem anderen als Ihrem bisherigen Job aber theoretisch noch arbeiten könnten. Ob Sie in diesem Verweisungsberuf tatsächlich einen Job finden, ob der Ihnen Spaß macht oder Ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, spielt dabei keine Rolle. Die Folge: Ein solcher Vertrag bietet nur wenig Schutz, weil die Versicherung sich leicht aus ihrer Verpflichtung lösen kann, Ihnen eine Rente zahlen zu müssen! Lassen Sie sich deshalb keinen Vertrag verkaufen, der eine solche abstrakte Verweisungsmöglichkeit vorsieht.

Die Vertragsbedingungen sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entscheidend"


Versicherungsmakler neigen dazu, die Bedeutung der Versicherungsbedingungen herunterzuspielen – Sie sollen den Versicherungsschutz nach der Lektüre des komplizierten Vertragswerkes ja nicht hinterfragen. Die Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind aber das A und O des Vertrages. Sie entscheiden darüber, wie gut Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Kompetente Versicherungsmakler sind in der Lage, Ihnen das Kleingedruckte genau zu erklären – und sorgen damit auch für einen transparenten Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten.

Vertrag bis 60 reicht"

Auch das ist eine gewagte Behauptung, die meist nur einen Grund hat: Ein Vertrag bis 60 ist für den Kunden billiger und lässt sich leichter verkaufen. Dabei gilt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je länger der Vertrag läuft, umso wertvoller ist er. Denn läuft der Schutz nur bis zum 60. Geburtstag, müssen Sie im Ernstfall die Zeit bis zum Beginn der Altersrente aus eigenen finanziellen Mittel überbrücken. Die meisten – vor allem wenn die Berufsunfähigkeit bereits seit vielen Jahren besteht – überfordert das finanziell. Schließen Sie deshalb nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die mindestens bis zum 65. Geburtstag läuft – besser bis zum Beginn der Altersrente.