Baufinanzierung - Was wird bei Wohn-Riester gefördert?

01.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:36 Uhr

Der Staat fördert den Erwerb von Eigenheimen zur Alterssicherung. Doch wie weit geht das? Gehört die Doppelhaushälfte, das Mehrfamilienhaus oder die Finca auf Mallorca dazu?

Geld für die eigenen vier Wände gibt es im Rahmen der Eigenheimrente. Der sogenannte Wohn-Riester lohnt sich unter anderem für Bausparverträge, denn hier können gleich mehrere Förderwege miteinander kombiniert werden. Mehrere Zehntausend Euro an Zuschuss sind so im Laufe der Zeit möglich. Doch nicht jede Immobilie wird gefördert.

Der Staat bezuschusst den Erwerb von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern, Mietobjekte sind ausgeschlossen. Die Spanne reicht von Eigentumswohnungen über Reihen- und Einfamilienhäuser bis hin zu Doppelhaushälften. Riester-Zuschüsse fließen auch für Wohnungen in Wohngenossenschaften und Mehrfamilienhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Altbau handelt.

Das Mehrfamilienhaus

Möchten Bausparer ein Haus mit mehreren Wohnungen erwerben, so ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings muss in dem Objekt eine Wohnung zur Selbstnutzung vorgesehen sein. Für diese Wohnung kann der Bausparer dann Riester-Förderung beantragen, für die anderen nicht. Da in diesem Fall nur eine Wohnung eigengenutzt ist, die anderen aber nicht, benötigen Sie separate Kreditverträge. Das Gleiche gilt beim Erwerb von Doppelhäusern bzw. Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung: Hier ist Wohn-Riester-Förderung stets nur für den eigengenutzten Objektteil möglich, für den anderen nicht.

Die Wohnung im Ausland
Früher wurden nur Objekte im Inland gefördert. Doch das ist vorbei. Seit 2010 können Bausparer auch Wohn-Riester-Verträge für Auslandsimmobilien abschließen. Damit steht der staatlichen Förderung für die Finca auf Mallorca oder Kreta nichts im Wege. Eine Einschränkung macht der Gesetzgeber aber schon: Sie müssen dort Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihren Lebensmittelpunkt haben. Reine Ferienhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen. Damit dürfte diese Art der Finanzierung vor allem für Ruheständler interessant sein, die ihren Lebensabend im sonnigen Süden Europas verbringen wollen. Bis nach Thailand reichen die Riester-Arme allerdings nicht. Wohn-Riester-Förderung für Auslandswohnungen gibt es nur für Objekte, die in der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen.

Der Altersgerechte Umbau
Viele Hauskäufer sind um die 40, ans Älterwerden denkt da kaum jemand. Doch im Lauf der Jahre ändert sich das Bild: Das Treppensteigen fällt schwerer, die Küchenoberschränke werden zu hoch und der Duschboden gefährlich glatt. Um das Wohnen im Eigenheim altersgerecht zu gestalten, sind Umbauten unumgänglich. Die barrierefreie Umgestaltung kann aber ordentlich ins Geld gehen. Werden Schwellen entfernt, das Bad erneuert und der Zugang zu oberen Räumen mit Hilfe eines Treppenlifts erleichtert, fallen laut Huk-Coburg je nach Sanierungsumfang zwischen 15.000 und 25.000 Euro an. So kostet ein Sitzlift bis zu 12.000 Euro, eine Badsanierung zwischen 5.000 und 15.000 Euro und eine breitere Gebäudeeingangstür 2.000 bis 4.000 Euro. Der Gesetzgeber greift Bausparer auch in diesem Fall unter die Arme ? er bezuschusst den altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände mit Wohn-Riester-Förderung.

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