Auslandskrankenversicherung - Die besten Policen für 2015

23.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:09 Uhr

Gesetzlich Versicherte sollten vor Urlaubsbeginn eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Denn Behandlungen im Ausland sind oft deutlich teurer.

Im EU-Ausland sieht es noch schlechter aus: Ohne Auslandskrankenversicherung übernehmen die Krankenkassen die Leistungen nicht und Sie bleiben auf den Kosten in voller Höhe sitzen. Deshalb ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung äußerst empfehlenswert. Aber der Leistungsumfang kann je nach Auslandskrankenversicherung unterschiedlich ausfallen. Empfehlenswert sind vor allem Jahres-Policen für mehrere Urlaube, denn im Reisebüro werden oft viel zu teure Policen für nur einen Urlaub angeboten . Aber auch die Jahres-Policen unterscheiden sich teilweise erheblich im Bereich Preis-Leistung.

Umfassender Schutz muss nicht teuer sein
Bei kaum einer Versicherung trifft das so zu wie bei der Reisekrankenversicherung. Alleinreisende erhalten bei der Debeka (Tarif AR) für acht Euro und bei der Ergo Direkt (Tarif RD) bereits für 8,90 Euro einen hervorragenden Rundumschutz. Und auch die Hallesche (Tarif Kolumbus) für 12,90 Euro und die Gothaer (Tarif MediR) für 15 Euro bieten ausgezeichneten Schutz.

Familien zahlen für die Reisekrankenversicherung etwas mehr
Bei der Ergo Direkt sind es 17,80 Euro, dafür sind alle Familienmitglieder versichert ? Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Bei der Gothaer werden 39 Euro fällig, allerdings sind hier auch Kinder bis zum Alter von 24 Jahren mitversichert. Die Hallesche verlangt für die Auslandskrankenversicherung bei Familien pro Erwachsenem 12,50 Euro und pro Kind 8,50 Euro. Eine dreiköpfige Familie zahlt demnach 33,50 Euro. Ist einer der Reisenden bereits 65 Jahre oder älter, erhöht sich der Beitrag beträchtlich. Die Ergo Direkt etwa veranschlagt ab 65 Jahren fast 40 Euro für die Jahrespolice, ab 70 Jahren sind es sogar 60 Euro. Lediglich die Debeka bietet unabhängig vom Alter einen sehr günstigen Schutz mit bei einem Jahresbeitrag von acht Euro an.

Leistungsumfang beachten
Es sollten keine Krankheiten und Behandlungen vom Schutz der Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen sein ? lediglich chronische Erkrankungen und bereits vor Reisebeginn feststehende Erkrankungen dürfen ausgenommen sein. Vor allem aber bei Schwangerschafts-Komplikationen ist es ein Muss, dass die Auslandskrankenversicherung zahlt. Auch bei zahnärztlichen Behandlungen inklusive provisorischem Zahnersatz, und bei sogenannten physikalischen Therapien wie Massagen sollte die Kostenübernahme garantiert sein.

Rücktransport muss Bestandteil der Police sein
Ein ebenfalls sehr wichtiger Aspekt bei der Reisekrankenversicherung ist, dass der Rücktransport von der Auslandskrankenversicherung abgedeckt ist. Im Idealfall zahlt die Krankenversicherung den Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Auch für eine erforderliche Kinderbetreuung sollten die Kosten von der Versicherung übernommen werden, sofern die Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind. Übrigens: Die Auslandskrankenversicherung übernimmt grundsätzlich keine anfallenden Reisekosten, wenn Sie krankheitsbedingt vorzeitig auf eigene Faust nach Hause fahren oder fliegen. Dafür muss eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden, die meist Bestandteil der Reiserücktrittsversicherung ist.

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